Neue Feuerwehrgebühren ab Juni 2024 beschlossen
Kirchenthumbach. Die neuen Einsatzgebühren der Freiwilligen Feuerwehren wurden vom Marktgemeinderat einstimmig beschlossen und treten am 1. Juni 2024 in Kraft.

Die Freiwillige Feuerwehr wird alarmiert. Das Meldebild kann vielfältig sein, wenn Einsatzkräfte zum Unfallort gerufen werden. Nicht immer zählt das Ausrücken zu den Pflichteinsätzen und nicht immer sind die Dienstleistungen kostenfrei. Ein Brand, technische Hilfeleistungen, Unfallstellen absichern, Sicherheitswachen, Haustüren öffnen, die berühmte Katze auf dem Dach retten, Wasser aus dem Keller absaugen oder Einsätze durch Falschalarmierungen.
Oft handelt es sich um Hilfsdienste, die nicht in den Pflichtaufgabenbereich des abwehrenden Brandschutzes fallen. Dann wird ein Kostenersatz für das Tätigwerden der gemeindlichen Feuerwehren fällig. Die Rechtsgrundlagen regelt das Bayerische Feuerwehrgesetz. Der Kostenersatz ist in Artikel 28 Abs. 2 und in den Satzungen der Gemeinden geregelt.
Neue Gebühren für Feuerwehreinsätze
Ein Thema, das auch den Marktgemeinderat beschäftigte. Überfällig war eine Neukalkulation der Streckengebühren und der Kosten für Ausrückestunden. Eine Anlehnung an Empfehlungen des bayerischen Gemeindetages, wie Sitzungsleiter Ewald Plößner anmerkte. So betragen laut neuem Satzungsentwurf die Streckenkosten für jeden angefangenen Kilometer bei einem 10-prozentigen Eigenanteil der Kommune zwischen 0,939 Euro und 8,26 Euro, je nach Einsatz eines Mehrzweckfahrzeuges, eines Tragkraft-Spritzenfahrzeuges oder eines Löschgruppenfahrzeuges.
Eine Neuregelung erfahren auch die Kosten für sogenannte Ausrücke-Stunden. Sie betragen je nach Fahrzeugtyp zwischen 77 Euro und 445 Euro je Stunde. Als Entschädigung für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender sind als Stundensatz 28 Euro fällig. Ein Aufwendungsersatz, mit dem die Gemeinde zum Beispiel die Verdienstausfälle der Brandschützer zu ersetzen hat. Für Sicherheitswachen werden künftig 16,90 Euro je Stunde Wachdienst erhoben. Der Rat billigte die neuen Einsatzgebühren einstimmig. Die Satzungsänderung tritt am 1. Juni in Kraft.
Informationen zur Schulentwicklung und lokale Vorhaben
„Nichts Neues“ hieß es im Berichtsteil des amtierenden Bürgermeisters zum Thema Schulentwicklung. Für den Elternbeirat und den Grund- und Mittelschulförderkreis kündigte Ewald Plößner mit Blick auf die fortgeschrittenen Planungen für den Bau einer Offenen Ganztagsschule eine Informationsversammlung an. Der Bürgermeister gab zudem eine Einladung zum Pfarrfest an die Markträte weiter und informierte über den Beginn der Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes Sandbrunnen V.
Wegen der illegalen Müllablagerungen im ehemaligen Steinbruch Ernstfeld verwies der Bürgermeister auf Überlegungen zum Erlass einer Verordnung über das Betreten und Befahren des Areals. Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt laufen, teilte Ewald Plößner mit. Mit Terminbekanntgaben endete der öffentliche Teil der Sitzung. Am 28. Mai ist der Haupt- und Finanzausschuss zu einer Sitzung geladen. Am 12. Juni findet die nächste Marktgemeinderatssitzung statt. Zu einer Anfrage von Marco Streit über den längst versprochenen Bau eines Umspannwerkes durch das Bayernwerk verwies Ewald Plößner auf „laufende Gespräche“.
Kostenerstattung bei Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr
Retten-löschen-bergen-schützen: Nicht immer sind die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr kostenlos. Dann werden die Betroffenen zur Kasse gebeten. Die Gebührenhöhe regelt eine Aufwendungs- und Kostensatzung der Gemeinde.
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