Parkstein stimmt mit großer Mehrheit für die Errichtung von Windrädern

Parkstein. Der Marktgemeinderat hat für die Errichtung von Windrädern und ein Umspannwerk am Ostbayernring gestimmt, trotz Bedenken und Ablehnung aus Naturschutzgründen. Die Kosten belaufen sich auf drei bis vier Millionen Euro.

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Beim Mast 191 soll die Einleitung des Stroms aus dem geplanten Umspannwerk erfolgen. Das Umspannwerk soll im Wald (links) des Mastes und derzeit im Eigentum des Bayerischen Staatsforsten errichtet werden. Foto: Walter Beyerlein

Der Marktgemeinderat Parkstein hat die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung von Windrädern gegen zwei Stimmen festgestellt. Ein Kostenübernahmevertrag wurde von der Bürgerenergie Parkstein eG (BEP) für die Aufstellung eines Beschlusses zur Aufnahme einer Flächennutzungsänderung abgeschlossen. Die Kosten für diesen Aufstellungsbeschluss trägt die BEP eG.

Beim Mast 191 soll die Einleitung des Stroms aus dem geplanten Umspannwerk erfolgen. Das Umspannwerk soll im Wald (links) des Mastes und derzeit im Eigentum des Bayerischen Staatsforsten errichtet werden.

Vorstellung der Abwägungen

Wegen der Herausnahme einer Ausgleichsfläche im südlichen Bereich des „Sondergebietes Windenergie“ hatte der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2024 die erneute Auslegung der Planunterlagen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen. Tobias Ehnes vom Büro NRT, Marzling, gab einen Überblick über die Stellungnahmen und Einwendungen.

Er wies zu Beginn der Vorstellung der Abwägungen darauf hin, dass das „Dichtezentrum“ von der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung der Oberpfalz in einer Stellungnahme gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Neustadt nicht mehr den einstigen hohen Stellenwert zugebilligt bekam. „Das ist ein wichtiger Schritt, das Verfahren abschließen zu können“, sagte Ehnes.

Planänderung: Versagensgründe ausgeräumt?

Josef Scheidler (CSU) begründete zu Beginn der Vorstellung der Abwägungsvorschläge zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes seine Ablehnung, weil seiner Auffassung nach eine Vielzahl von Ungereimtheiten blieben. Dazu verwies Scheidler auf eine Aussage des Landratsamts Neustadt – Bauamt – vom 24. Januar 2025, die in ihrem Schlusssatz die Aussage treffe, etwaige Versagungsgründe transparent und konstruktiv mit der Unteren Naturschutzbehörde auszuräumen, weil ansonsten die geplante Flächennutzungsplanänderung nicht genehmigungsfähig sei.

Dazu verweist das Gremiumsmitglied auf frühere Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom September 2023 und Juni 2024, in denen eine klare Ablehnung des Vorhabens zum Ausdruck käme. Ausführlich ging Scheidler auf den „Wert“ der Ausgleichsflächen ein, wie es von der Fachbehörde seinerzeit beschrieben wurde. Laut zweitem Bürgermeister und BEP-Vertreter Josef Langgärtner habe man die Versagensgründe durch die Überlassung der Flugdaten von Fisch- und Seeadler ausgeräumt.

Vogelschutz: Ausreichend viele Kartiertage?

Scheidler wiederholt auch seine Kritik hinsichtlich der Zahl der Kartierungstage der ANUVA, die an nur 29 Tagen tätig waren. Für Langgärtner nicht nachvollziehbar: „Die Kartiertage sind im Naturschutzgesetz ganz klar geregelt und sollten zwischen 19 und 26 über die Brutperiode der Vögel Aufschluss geben – wir hatten 29 Kartiertage.“

In seiner anschließenden Stellungnahme zum Bau des Umspannwerks erklärt Scheidler, dass auf dem vorgesehenen Grundstück ein Wald nahezu komplett gerodet werden müsse. Auch dem widerspricht Langgärtner: „Es werden dafür etwa 2500 Quadratmeter benötigt – beim Ostbayernring werden dagegen rund 10 Hektar Wald auf Parksteiner Gebiet gerodet.“

Abwägung der Einwendungen

Gegen die vorgelegten Abwägungen und allen mit der Änderung des Flächennutzungsplanes zusammenhängenden Beschlüsse stimmten Wolfgang Schraml und Josef Scheidler, während die Mitglieder der anderen Fraktionen ihre Zustimmung erteilten. Im Besonderen gehört für Scheidler dazu die Stellungnahme des Bauamtes des Landratsamts Neustadt, dass sich aus dem Windenergiebedarfsgesetz keine erhöhten Anforderungen an die Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung ergeben.

Das Bauamt hatte dazu empfohlen, etwaige Versagungsgründe im transparenten und konstruktiven Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde nachträglich auszuräumen, weil ansonsten die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht genehmigungsfähig sei. „Was auch geschehen ist“, kommentiert Langgärtner gegenüber OberpfalzECHO.

Planungsbüro weist Naturschutzbedenken zurück

Das Landratsamt Neustadt – Naturschutz – verweist erneut auf seine abgegebenen Stellungnahmen und lehnt das Vorhaben aus Naturschutzgründen weiterhin ab. Dieses Sachgebiet schreibt auch, dass der Kartierbericht fachlich nicht überprüfbar sei. In den Abwägungen würden alle negativen Äußerungen der Behörde zurückgewiesen, wobei das generelle Hauptproblem die Brut-, Nist- und Futterplätze von Fisch- und Seeadler sowie des Wespenbussards seien. Laut Langgärtner wurden die Flugdaten zur Verfügung gestellt und die Stellungnahme der Höheren Naturschutzbehörde übernommen und in Gänze vorgelesen.

Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. kommt zu dem Ergebnis, dass der Umweltbericht zahlreiche nicht haltbare Mutmaßungen enthalte. Dies nimmt der Verein besonders beim Umgang mit den Fledermausquartieren an. In letzter Konsequenz verlangt der Verein die Einstellung des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das vom Markt Parkstein beauftragte Büros kommt in seiner Abwägung zu dem Ergebnis, dass die Stellungnahme keine konkreten Kritikpunkte aufzeige, sondern von nicht näher definierten Fehlern spreche.

Einwände der Bürgerinitiative „zur Kenntnis genommen“

Bei den Einwendungen von Privatpersonen stand die Äußerung der Bürgerinitiative „Windparkfreie Heimat Parkstein“ im Mittelpunkt, die bei Abwägung als „in einigen Punkten konkretisiert“ bezeichnet wurde. Dort heißt es, dass die Forderung einer Umweltprüfung in den Einwendungen zwölfmal wiederholt werde. Die Stellungnahme der Bürgerinitiative umfasst 62 Einzelpunkte. „Es war bereits die 3. Anhörung“, sagt Langgärtner zu OberpfalzECHO, „und die BI hatte, wie jedes Mal, einen Wust an Verschwörungstheorien auf 26 Seiten hinterlassen, die nichts mit der 3. Auslegung – der Herausnahme der Ausgleichsflächen aus dem Windgebiet – zu tun hatten.“

Einwendungen kamen auch von Privatpersonen, die auf gesundheitliche Risiken, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Nachteile beim Immobilienverkauf, auf Angst um die Stabilität des eigenen Hauses wegen Dauervibrationen und mangelnde Energieerzeugung an windstillen Tagen hinweisen. „Alle diese Einwendungen wurden bereits bei der ersten Anhörung in 4,5 Stunden Sitzungszeit abgehandelt“, sagt Langgärtner. Diese Einwendungen wurden in der Sitzung mit dem Hinweis auf das Ergebnis des Bürgerentscheides zur Kenntnis genommen.

Prüfung der Notwendigkeit eines Umspannwerks

Für die Einspeisung des von den Windkraftanlagen erzeugten Stroms könnte ein Umspannwerk notwendig werden. Laut Bürgermeister Reinhard Sollfrank stünde eine Einspeisungsmöglichkeit in Weiden erst ab dem Jahr 2034 zur Verfügung. Auf Nachfrage von Josef Scheidler nannte der Vorsitzende der Bürgerenergiegenossenschaft, Zweiter Bürgermeister Josef Langgärtner (FWG), die geschätzten Kosten: Mit etwa drei bis vier Millionen Euro müsse gerechnet werden. Scheidler sprach sich für eine Naturverträglichkeitsprüfung aus und kritisierte die notwendigen Baumfällarbeiten auf dem Grundstück der Bayerischen Forstverwaltung. Die Entfernung zu den Windkraftanlagen betrage zwischen 1,5 und 1,8 km.

Laut Langgärtner liege bisher lediglich eine Anfrage der BEP an das Bayernwerk vor, ob ein solches Umspannwerk benötigt werde. „Erst dann wird entschieden, ob überhaupt eines gebaut wird – und falls ja, dann durch die BEP eG.“ Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Genehmigungsverfahren zur Ausweisung eines Solarparks bei Oed zurückgestellt. Die Einleitung ins Netz der Bayernwerk AG soll bei Mast 191 erfolgen, der auf einer Landkarte an der Leinwand gezeigt wurde. Gegen die Einleitung des Bauleitverfahrens stimmten wiederum die Räte Scheidler und Schraml. „Die BEP eG hat dafür einen Kostenübernahmevertrag unterzeichnet“, erklärt Langgärtner.

Weitere Marktratsbeschlüsse

  • Einstimmig verweigert der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen für eine Vielzahl baulicher Änderungen am Gebäude Rosenweg 2. Eine Entscheidung ist erst nach Vorlage der vom Landratsamt angeforderten Unterlagen möglich.
  • Einstimmig wiederum das Einvernehmen für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück, Parkstein, Marktplatz 11.
  • Aus den Beschlüssen der letzten nicht öffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Reinhard Sollfrank bekannt, dass für die Feuerwehr Hammerles die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens, für das Kinderhaus Parkstein die Vergabe der Objektplanung und die Vergabe für die Planungsarbeiten für das Nahwärmenetz Parkstein und Hammerles beschlossen wurde.

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