Pflegedienst im Visier der Ermittler – Geschäftsführer wegen Betrugs vor Gericht
Neustadt/WN/Weiden. Ein Pflegedienst aus dem Landkreis Neustadt/WN muss sich ab kommender Woche vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Weiden verantworten. Der Vorwurf: Betrug. Es geht um die Abrechnung intensivmedizinischer Pflege.

Ermittelt hat Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Hier ist die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) angesiedelt, gegründet 2020.
Seit 2016 hat der Medizinische Dienst durch eine Gesetzesänderung erweiterte Kontrollmöglichkeiten bekommen. Geprüft wurden die Abrechnungen ambulanter Pflegedienste. Es folgte eine Vielzahl von Strafverfahren deutschlandweit. Das Delikt: Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen (§ 263 StGB).
Für Abrechnung ist spezielle Zusatzqualifikation erforderlich
Im hiesigen Fall geht es um die ambulante Versorgung intensivpflegebedürftiger Patienten aus dem Landkreis Neustadt/WN in den Jahren 2016 bis 2019. Es wurden Leistungen der Beatmungspflege in Rechnung gestellt. Diese sind aber nur abrechenbar, wenn sie von speziell ausgebildeten Pflegefachkräften erbracht werden. Dazu reicht es nicht, Kranken- oder Altenpfleger zu sein; es muss eine Zusatzqualifikation vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Geschäftsführern vor, im Fall eines Beatmungspatienten nur eine Pflegehilfskraft eingesetzt zu haben. Mit der Barmer-Krankenkasse seien aber innerhalb von drei Monaten rund 28.000 Euro für Intensivpflege abgerechnet worden (27,50 Euro pro Stunde, etwa zwölf Stunden pro Tag).
Staatsanwaltschaft beziffert Schaden mit rund 428.000 Euro
Noch höher ist der Schaden laut Anklageschrift gegenüber der AOK. Abgerechnet wurden für die 1:1-Versorgung zu Hause fast 400.000 Euro. Es handelt sich um mehrere Intensivpatienten, die von 2017 bis 2019 betreut wurden.
Mit der AOK war vereinbart, dass die Intensivpflege von examinierten Kranken- oder Altenpflegern mit einem zusätzlichen Heimbeatmungskurs von mindestens 80 Stunden ausgeführt werden darf. Diese Qualifikation sollen mehrere der Pflegekräfte nicht gehabt haben oder ihre Qualifikation war in Deutschland (noch) nicht anerkannt, so die Anklage.
Mehrere Verhandlungstage geplant
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den beiden gleichberechtigten Geschäftsführern – ein Mann, eine Frau – deshalb Betrug in 31 Fällen vor. Der Fall ist zum Schöffengericht am Amtsgericht angeklagt, was einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren entspricht. Bis zwei Jahre kann eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Den Vorsitz des Schöffengerichts hat Richter Matthias Biehler. Nach Auskunft von Amtsgerichtssprecher Dr. Alexander Wedlich sind mehrere Verhandlungstage angesetzt. Prozessbeginn ist am Dienstag, 20. Mai, 8.15 Uhr. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Die Verteidigung haben die Koblenzer Anwälte Dr. Th. Alexander Peters und Tobias Weimer übernommen.
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