Popularklage gegen Bauordnung und Immissionsschutz in Bayern

Neustadt am Kulm. Die Bürgerinitiative "Windparkfreie Heimat" kämpft gegen Windindustrieanlagen und unterstützt eine Popularklage gegen Bayerns Modernisierungsgesetz.

Symbolbild: Pixabay

Bürgerinitiativen in der Nordoberpfalz, darunter die “Windparkfreie Heimat – Rund um den Rauhen Kulm”, haben sich zusammengetan, um ihre Kräfte gegen den Bau von Windindustrieanlagen zu bündeln.

Bürger vereinen sich

Die “Windparkfreie Heimat” Initiative, gegründet im Jahr 2018, hat sich dem Schutz des Naturdenkmals Rauher Kulm gewidmet. Ihr Ziel ist es, die freien Sichtachsen und die natürliche Umgebung vor den Folgen der Windindustrieanlagen zu bewahren. Mit mehr als 1.500 Unterschriften und einer Reihe von Informationsveranstaltungen konnte bereits ein breites Bewusstsein für die Thematik geschaffen werden.

Im Zusammenschluss mit über 30 weiteren Bürgerinitiativen in Bayern unterstützt die Initiative nun eine Popularklage gegen bestimmte Regelungen der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes. Diese Regelungen betreffen den Mindestabstand von Windindustrieanlagen zu angrenzenden Nachbargrundstücken, der durch das 2. Modernisierungsgesetz Bayerns ab dem 1. Januar 2025 entfällt.

Enttäuschung über politische Reaktion

Ein besonderer Fokus der Bemühungen lag auf der Kommunikation mit den Kommunalpolitikern der Region. Trotz des Versands von offenen Briefen an über 85 Bürgermeister und die zuständigen Landräte habe es laut einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative Windkraftfreie Heimat keine Rückmeldung zu den Anliegen der Bürgerinitiativen gegeben.

Popularklage eingereicht

Die Unterstützung der Popularklage, die am 10. Februar 2025 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eingereicht wurde, ist ein wesentlicher Schritt der Bürgerinitiativen gegen die umstrittenen Regelungen. Christian Amende, der Vorsitzende des Vereins für den Schutz des Naturparks Fränkische Schweiz e. V., betont die Bedeutung dieser Klage: “Mit der Popularklage ist es jedem Menschen im Freistaat möglich, die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geltend zu machen.” Insbesondere richtet sich die Klage gegen die Aufhebung der 0,4-H-Mindestabstandflächenregelung für Windindustrieanlagen, was eine Beeinträchtigung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, Handlungsfreiheit und Eigentum darstelle.

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