Prostitution erlaubt: Weiden ab 2024 nicht länger Sperrbezirk

Weiden. Das Komplettverbot von Prostitution in Weiden wird voraussichtlich ab 2024 der Geschichte angehören. Weiden war dann 50 Jahre lang Sperrbezirk. Warum eigentlich?

Symbolbild: Pixabay

Ausgelöst hatte das Verbot ein “Dirnenwohnheim”, das 1972 für kurze Zeit in der Mooslohstraße 53 betrieben wurde. Ein Kaufmann aus Karlsruhe hatte mit neun Damen ein “Eros-Center” eröffnet. Der Proteststurm war riesig. Die Stadt reagierte mit einem generellen Verbot. Aufgrund einer Normenkontrollklage beim Verwaltungsgericht in Regensburg trat die Verordnung erst zwei Jahre später, 1974, in Kraft. 1994 und 2014 wurde sie jeweils erneuert, zuletzt für zehn Jahre.

Dieses Verbot läuft im Juni 2024 aus – wohl endgültig. Das Amt für öffentliche Ordnung schätzt die Chancen als äußerst gering ein, dass die Regierung der Oberpfalz ein neues Komplettverbot bewilligt.

Zuletzt Schwandorf über Einwohnergrenze

In Bayern ist Prostitution in kleineren Städten generell verboten. Es gilt die 30.000-Einwohner-Grenze. Beispiel Schwandorf: Dort ist letztes Jahr diese Grenze überschritten worden. Hier war – analog zu Weiden – ein absolutes Verbot angedacht. Die Regierung lehnte dies ab.

In Vorgesprächen habe die Regierung bereits durchblicken lassen, dass auch in Weiden ein Komplettverbot nicht mehr durchginge. Das Amt für öffentliche Ordnung zitiert aus einer E-Mail aus Regensburg: “Ein Komplettverbot, wie es aktuell in Weiden existiert, wäre allenfalls unter besonders darzustellenden Umständen denkbar.”

Rotlicht-Milieu auch jetzt schon

Wie vorgehen? Eine Anschlussregelung muss her. Die Verwaltung hat dazu eine Stellungnahme der Polizei eingeholt. Ergebnis: Rotlicht-Milieu gibt es auch, wenn sie verboten ist. Polizeidirektor Markus Fuchs, Dienstellenleiter der Inspektion Weiden, hat Fallzahlen parat. Demnach wurden von März 2021 bis August 2023 insgesamt 26 Fälle der Prostitution aktenkundig: 20 in Hotels und Gasthöfen, 5 in Wohnungen, 1 auf der Straße.

Laut Fuchs sollte es “grundsätzliches Bestreben” sein, die Prostitution aus der Illegalität hin zu einem überprüfbaren Gewerbe zu führen. Menschenhandel und andere strafrechtliche Begleiterscheinungen könnten aus polizeilicher Sicht minimiert werden.

Wohnungsprostitution nicht überall erlaubt

Der allgemeine Trend geht nach Einschätzung der Polizei immer mehr zur Wohnungsprostitution und weg vom klassischen Bordell, so das Ordnungsamt in einer Sitzungsvorlage für den Hautverwaltungsausschuss. Eine Überwachung sei nur schwer möglich.

Wohnungsprostitution bedeute nicht, dass der Zuhälter als Mittelsmann ausfalle. Die Praxis aus anderen Städten zeige, dass die wenigsten “Sex-Arbeiterinnen” auf eigene Rechnung handeln. “Vielmehr mieten Zuhälter Wohnungen an und wechseln die Frauen dort alle paar Wochen aus, um ein größeres Angebot zu schaffen.”

Was ist erlaubt? Reine Wohngebiete sind baurechtlich tabu. Hier ist kein Gewerbe erlaubt. In “allgemeinen Wohngebieten” können “nicht störende Gewerbe” genehmigt werden. Auch in Mischgebieten dürfen Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören. In Weiden kann das von Straßenseite zu Straßenseite unterschiedlich sein. Wer herausfinden will, wo er wohnt: Bei der Stadt sind alle Bebauungspläne plus Ergänzungen abrufbar.

Gerichte unterscheiden zwischen Wohnungsprostitution und Bordell

Die Frage, ob Wohnungsprostitution störend ist oder nicht, beschäftigte in der Vergangenheit deutschlandweit die Verwaltungsgerichte. Das Beispiel einer Entscheidung des OVG Magdeburg: Hier teilten sich mehrere Prostituierte eine Wohnung, wohnten dort allerdings nicht, sondern empfingen hier ihre Freier. Dies wertete das Gericht als “bordellartigen Betrieb”, der störend für die Nachbarn sei.

Die Stadt rechnet mit personellem Mehraufwand, um die Bereiche Gewerbewesen, Gefahrenabwehr, Bauwesen, Gesundheitsschutz und Prävention abzudecken. Eine Anfrage in der kreisfreien Stadt Amberg ergab, dass dort für ordnungsrechtliche Aufgaben rund um Prostitution 0,7 Vollzeitstellen eingerichtet sind.

Beschränkungen bei Prostitution

Wenn der Sperrbezirk fällt, muss die Stadt Weiden Beschränkungen erlassen. Sonst wäre Prostitution vollumfänglich erlaubt. Das Amt für öffentliche Ordnung hat in Abstimmung mit der Polizei folgende Einschränkungen formuliert:

  • Verbot der Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet, inklusive Anbahnungsverbot
  • Verbot im Umkreis von 250 Meter um Schulen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Krankenhäuser und Friedhöfe.
  • Verbot in Innenstadt/Altstadt.
  • Verbot in bestimmten Stadtgebieten und Straßenzügen.

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