Reform soll Feuerwehrbedarf günstiger machen

München. Politiker wollen in Bayern das Beschaffungswesen für Feuerwehrbedarf reformieren, um Kosten zu senken. Eine zentrale Bestellung soll Mengenrabatte ermöglichen und Kommunen bis zu 15 Millionen Euro einsparen.

Foto: OberpfalzECHO/David Trott

Die Freie-Wähler-Fraktion plant gemeinsam mit der CSU eine Reform des Beschaffungswesens für Feuerwehrbedarf in Bayern. Das Ziel ist es, durch zentrale Bestellung von Ausrüstungsgegenständen und Fahrzeugen Mengenrabatte zu erzielen und somit die Kosten für die Kommunen zu senken.

Bernhard Heinisch, Landtagsabgeordneter und Sprecher für Rettungsdienste der Freien Wähler, erläutert ein Beispiel: Ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vom Typ HLF10, das momentan etwa 500.000 Euro kostet, könnte durch zentrale Beschaffung auf rund 350.000 Euro pro Fahrzeug reduziert werden. Dies würde bei 100 zentral beschafften Fahrzeugen ein Einsparpotential von rund 15 Millionen Euro bedeuten. Heinisch betont, dass „die Kommunen dieses Angebot wahrnehmen können, sie müssen es aber nicht“.

Weitere Vorteile der Reform

Die Abgeordneten heben hervor, dass in Zeiten, in denen Haushaltsmittel knapper werden, es wesentlich ist, Einsparpotenziale zu nutzen. Zudem würde ein zentrales Beschaffungswesen „auch einen großen Beitrag zum Bürokratieabbau“ leisten. Ein weiterer Vorteil der geplanten Reform ist die Vereinheitlichung des Materials, was ehrenamtlichen Feuerwehrleuten den Wechsel von einer Wehr zur anderen ohne Anlaufschwierigkeiten ermöglichen würde. Aktuell müssen sich ehrenamtliche Kräfte bei einem Umzug auf neues Material einstellen, was durch die Reform nicht mehr nötig wäre.

Ein neuer Ansatz in der Beschaffung

Zum aktuellen Zeitpunkt ermittelt jede bayerische Kommune ihren Bedarf an Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen selbst und schreibt diesen öffentlich aus. Die Antragsteller kritisieren, dass dieses Verfahren mit hohem Personalaufwand und hohen Kosten verbunden ist. In anderen Bundesländern existieren bereits staatliche Kompetenzzentren zur Beschaffung von Ausrüstung, was die Erzielung von Mengenrabatten und eine erhebliche Kosteneinsparung ermöglicht. Aus diesem Grund fordern die Abgeordneten die Staatsregierung auf, „einen zweiten Beschaffungsweg für den Erwerb von Feuerwehrbedarf“ zu eröffnen.

In einem ersten Schritt soll dies im kommenden Jahr mit einem gängigen Fahrzeugtyp erprobt werden, um „aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen ein effizientes und einfaches Beschaffungs- und Fördersystem“ zu entwickeln. Trotz dieser Neuerungen wird allen Kommunen die Möglichkeit geboten, Feuerwehrbedarf weiterhin auf herkömmlichem Wege auszuschreiben.

* Diese Felder sind erforderlich.