Saftige Strafen für Hatespeech: Maurer zahlt 2100 Euro

Weiden. "Nehmt den Bunsenbrenner zum Lösen!" Für diesen Satz unter einem Facebook-Post des Bayerischen Rundfunks über Klimaaktivisten zahlt ein Maurer (63) aus dem Landkreis Neustadt/WN zwei Monatslöhne.

Die Kommunen können die Vielzahl der Aufgaben, die ihnen aufgebürdet werden, bald nicht mehr stemmen. Symbolbild: Pixabay

Die Strafe entspricht 70 Tagessätzen zu je 30 Euro. Und damit dem üblichen Satz, den die Generalstaatsanwaltschaft München derzeit für die Aufforderung von Straftaten im Internet verhängt. “Hatespeech”, Hassrede im Internet, ist teuer geworden. Gesetzesverschärfungen von 2021 werden konsequent umgesetzt.

Vor Strafrichterin Carina Särve am Amtsgericht Weiden findet sich am Dienstagvormittag ein 63 Jahre alter Maurer aus dem Landkreis Neustadt/WN wieder. Er ist nicht vorbestraft. Aber mit ihm gingen die Gäule durch, als er einen Artikel auf BR.24 über Klimaaktivisten las, die sich in Regensburg und Passau auf die Straße klebten. Er schrieb unter seinem Klarnamen auf Facebook: “Nehmt den Bunsenbrenner zum Lösen!”

“Aus allen Wolken gefallen”

“Mein Mandant ist aus allen Wolken gefallen, als ihm dieser Strafbefehl ins Haus geflattert ist”, schildert Verteidiger Wolfgang Schnupfhagn. Zentral für Bayern verfolgt die Generalstaatsanwaltschaft München die Hass-Rede im Internet und stieß auf den Kommentar des Oberpfälzers. Der wehrt sich, dass er doch nicht ernstlich zu einer Straftat aufrufen sollte. “Es sollte doch keinesfalls jemand verletzt werden.” Er habe allenfalls an eine Lötlampe zum Erwärmen von Material gedacht.

Der Maurer beißt bei Bernhard Voit, Leitendem Oberstaatsanwalt in Weiden, auf Granit. Eine Einstellung des Verfahrens wird es nicht geben: “Auch wir sind der Meinung, dass man solche Straftaten nicht billigen darf.”

Etliche strafbare Posts unter BR-Artikel

“Sie waren nicht der Schlimmste”, hält Voit dem Angeklagten zugute. Der Staatsanwalt zitiert ein paar Beispiele, die auch unter dem Artikel standen: “Zuteeren, damit sie die E-Autos von unten sehen”, “Fahrzeug wenden und Auspuff ins Gesicht”, “Drüberfahren”.

Diese Postings lesen Millionen Menschen. “Und einen Spinner erreicht das. Der geht hin und nimmt das in die Hand.” Voit erinnerte an den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, dem ein Shitstorm vorausgegangen war.

Richterin Carina Särve rät dem 63-Jährigen zur Rücknahme seines Einspruchs gegen den Strafbefehl. Billiger werde es nicht: Zwar sei die Zahl der Tagessätze hoch, dafür die Tagessatzhöhe mit 30 Euro recht niedrig angesetzt. Ein Tagessatz entspricht dem Einkommen eines Tages, 30 Tagessätze damit einem Monatslohn. Der Maurer, der sich kurz vor der Rente befindet, verdient mehr.

Bayernweit Strafen in dieser Höhe

“Die Strafe ist hoch”, sieht auch die Richterin. “Aber das ist die Linie, die die Generalstaatsanwaltschaft fährt.” Strafbefehle in dieser Höhe werden aktuell in ganz Bayern verteilt, weiß Carina Särve. “Ich werde da kein anderes Maß setzen. Man muss das bayernweit gleich behandeln.” Der 63-Jährige folgt am Ende ihrem Rat und akzeptiert die 2.100 Euro.

Die nächsten Fälle sind schon im Anrollen. Aktuell läuft in Weiden ein Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, der Mehmet Scholls Ausspruch von 1994 re-postete: “Henkt die Grünen so lange es noch Bäume gibt.”

Die bayerische Justiz hat angekündigt, gegen Hass-Rede im Internet vorzugehen. Das sind die gesetzlichen Grundlagen: “Konsequent gegen Hass”.

* Diese Felder sind erforderlich.