Schlangenlinien mit E-Scooter – böse Folgen für Fahranfänger

Neustadt/WN. Auch auf dem E-Scooter kann man sich strafbar machen, wenn man alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt. Das musste nun ein Fahranfänger bitter lernen.

E-Scooter. Symbolbild: Pixabay

Am frühen Sonntagmorgen, gegen 2.40 Uhr, fiel einer Polizeistreife in der Bahnhofstraße ein junger Mann mit seinem E-Scooter auf, der in Schlangenlinien fuhr.

Bei der Kontrolle des jungen Fahrers stellten die Polizisten dann fest, dass er alkoholisiert war. Dieser musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen. Um eine erneute Fahrt zu verhindern, stellte man den Roller (“Elektrokleinstfahrzeug”) vorläufig sicher. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft

Auch bei E-Scootern gelten die Promillegrenzen – das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht.

Promillegrenzen im Straßenverkehr

0,0 Promille: Für Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot. Für Inhaber eines Führerscheins auf Probe hat eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zusätzlich eine kostenpflichtige Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre zur Folge.

Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, beispielsweise Schlangenlinien fährt.

Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.

Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Wer sich trotzdem ans Steuer setzt, macht sich strafbar. Es drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.

Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Fahrrad- oder Pedelecfahrer müssen ebenfalls mit Punkten in Flensburg, Bußgeld und auch mit einem Fahrrad-/Pedelec-Fahrverbot und Autoführerschein-Entzug rechnen.

Drogen im Straßenverkehr

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.

Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat.

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