Schwarzachs Bürgermeister tritt aus gesundheitlichen Gründen zurück

Schwarzach. Bürgermeister Franz Grabinger legt sein Amt zum 31. Dezember aus gesundheitlichen Gründen nieder. Die Wahl seines Nachfolgers wird innerhalb der nächsten drei Monate angesetzt.

Franz Grabinger, Erster Bürgermeister der Gemeinde Schwarzach b. Nabburg. Foto: Tobias Reitmeier

Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Schwarzach b. Nabburg, Franz Grabinger, hat bekannt gegeben, sein kommunales Ehrenamt mit Ablauf des 31. Dezember aus gesundheitlichen Gründen niederzulegen. Einen entsprechenden Antrag hat er an den Gemeinderat gestellt, dieser hat in seiner Sitzung am 28. November zugestimmt.

Grabinger ist seit dem 1. Mai 1990 Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Schwarzach b. Nabburg. In der Zeit von Mai 2008 bis April 2020 war er zweiter Bürgermeister und seit dem 1. Mai 2020 hat er das Amt des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde inne. Dieses wird er nun zum Jahresende niederlegen.

In einer sehr ausführlichen Rede vor dem Gemeinderat erläuterte Bürgermeister Grabinger den Gemeinderäten, warum er nach reiflicher Überlegung und einem sehr langen Abwägungsprozess „sehr schweren Herzens“ diesen Schritt geht und damit dringenden ärztlichen Empfehlungen folgt, um seine Gesundheit nicht zu gefährden.

Es war mir immer eine große Ehre, Freude und ein Privileg, dieser wunderbaren Gemeinde über Jahrzehnte als Gemeinderat, zweiter und erster Bürgermeister dienen zu dürfen. Franz Grabinger, Bürgermeister von Schwarzach

Konsequenzen und Neuwahl

Der Gemeinderat hat dem offiziellen Entlassungsantrag in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 28. November zugestimmt. Nach den Regelungen des Gemeindelandkreiswahlgesetzes wird die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schwandorf innerhalb der nächsten drei Monate einen Wahltermin für die Neuwahl des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Schwarzach ansetzen.

Der Stellvertreter von Grabinger, zweiter Bürgermeister Michael Singer, wird ab dem 1. Januar bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters die Amtsgeschäfte interimsmäßig führen. Dies ist erforderlich, um die Kontinuität der Verwaltung zu gewährleisten und wichtige Entscheidungen zu treffen, bis die Wahl eines Nachfolgers erfolgt ist.

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