Sexuelle Nötigung: Frau holt via Facebook-Livestream Hilfe

Weiden. In Weiden kam es am Wochenende zu einem Einsatz der Polizeiinspektion Weiden in einer Wohnung in der Innenstadt. Eine Frau sah sich durch einen Mann bedrängt, den sie bei einem Barbesuch kennengelernt hatte und der ihr in ihre Wohnung gefolgt war.

Pressebericht
Symbolbild OberpfalzECHO

Die Kriminalpolizei Weiden hat den Fall übernommen. Sie ermittelt wegen des Verdachts auf sexuelle Nötigung. Der tunesische Staatsangehörige (34) wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Weiden in Untersuchungshaft genommen. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Weiden erließ am Sonntag einen vorläufigen Haftbefehl. Matthias Bauer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Weiden, bestätigte am Montag gegenüber OberpfalzECHO den Sachverhalt. Der Tatverdächtige ist mehrfach vorbestraft.

Dem Mann wird vorgeworfen, der Frau in der Nacht zum Samstag gegen 5.20 Uhr gegen ihren Willen auf dem Nachhauseweg gefolgt zu sein. Er hatte die 37-Jährige zuvor in einer Bar in der Innenstadt angesprochen. Auf dem Weg bedrängte er sie laut Polizeibericht und folgte ihr, trotz ihrer ablehnenden Haltung, bis nach Hause. Dort soll es ihm gelungen sein, sich Zutritt in Treppenhaus und Wohnung zu verschaffen.

Notruf lief über Hamburg

Die Geschädigte startete eine Facebook-Live-Übertragung, die ihre Abwehr gegen seine sexuellen Absichten dokumentierte. Dieser Hilferuf erlangte die Aufmerksamkeit eines Zuschauers in Hamburg, der die Polizei alarmierte. Der Notruf ging über die Polizei in Hamburg an die Polizeiinspektion Weiden, die eine Streife zur Wohnung schickte. Der Tunesier, der zuvor in Regensburg wohnhaft war, wurde festgenommen.

Hinweis der Polizei

Auch wenn das Verhalten der Geschädigten in diesem Fall zur Festnahme des Tatverdächtigen geführt hat, empfiehlt die Polizei in solchen Fällen den Polizei-Notruf “110” zu wählen, so Polizeioberkommissarin Anna Beyer, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Oberpfalz.

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3 Kommentare

Christine Ascherl - 24.09.2024

Lieber Hubert, anbei der von Ihnen genannte Pressekodex: https://www.presserat.de/leitsaetze-zur-richtlinie-12-1.html Nach den Leitsätzen besteht ein begründetes Interesse der Öffentlichkeit an einer Nennung der Nationalität, wenn ein “Zusammenhang zwischen Form oder Häufigkeit einer Straftat und der Gruppenzugehörigkeit von Tätern oder Verdächtigen” besteht. Der tatverdächtige Tunesier ist aus Regensburg nach Weiden verlegt worden, wo er mehrfach straffällig war. Das dort eingerichtete Sonderreferat für Intensivtäter hat nach Angaben von Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher in 92 Fällen insgesamt 87 Untersuchungshaftbefehle gegen tunesische Staatsangehörige erwirken können (Quelle Mittelbayerische vom 12.9.2024). Es bleibt immer Ermessenssache. Aber ich halte die Voraussetzungen für eine Nennung der Nationalität in diesem Fall für gerechtfertigt. Viele Grüße, Christine Ascherl

Hubert - 24.09.2024

Und wieder ein Verstoß gegen den Pressekodex und eine unterstützung des rechten Flügels… was bitte hat die Nationalität des Täters in diesem Bericht für eine relewanz ??

Zwangs-Vielfalt - 20.09.2024

“der Tatverdächtige ist mehrfach vorbestraft” .. würde mich interessieren, ob alle Vorstrafen hier und in welchem Zeitraum entstanden sind – oder während seiner Tätigkeit als Fachkraft im Heimatland. Außerdem – warum kann sowas nicht im Rahmen der journalistischen Tätigkeit erörtert werden? Muss der Leser wirklich immer selber bei den Stellen anfragen – um daraufhin mit Verweis, “man sei kein Pressevertreter” abgewiesen zu werden? Lächerliches Qualitätsmanagment, egal wo man hinsieht. Wir haben – vielfältig – fertig!?