Siedler erhielten wichtige Infos zur kommenden Grundsteuerreform

Waldthurn. Steuerberater Daniel Kick brachte die Siedlergemeinschaft zum Thema Grundsteuerreform 2022 auf den neuesten Stand.

Foto: Franz Völkl

Nur gut, wenn man einen Spezialisten in seinen Reihen hat. Der Waldthurner Steuerberater Daniel Kick hatte keinen besonders langen Anfahrtsweg, denn er wohnt nur einige Meter vom Malermichl Gasthaus entfernt.

Die Siedlergemeinschaft Waldthurn unter der Federführung von Ludwig Eger hatte den Vortrag Grundsteuerreform 2022 eingefädelt und eingeladen. Das Interesse war groß, das Gasthaus war gefüllt mit Haus- und Grundstücksbesitzern. Kick brachte an diesem Abend mit einem kompetenten und doch leicht verständlichen Vortrag Licht ins Dunkle der neuen Grundsteuerreform 2022.

Verfassungsrichter brachten den Stein ins Rollen

Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass das augenblickliche System der grundsteuerlichen Bewertung verfassungswidrig ist, da es gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Die bisherigen Berechnungen der Grundsteuer basiert auf sehr alten Grundstückswerten, im Westen Deutschlands wird der Wert aus dem Jahr 1964, im Osten sogar Werte aus dem Jahr 1935 hergenommen.

Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seitdem sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. In Bayern sind rund 6,5 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Ab 2025 werde die neue Grundsteuer berechnet. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch
steigt.

Neue Grundsteuer ist erstmalig 2025 zu zahlen

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025.

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 abzugeben.

Alternative kann auch ein Steuerberater mit der Bearbeitung beauftragt werden. Kick erläuterte die Bewertung von Grund und Boden und von Gebäuden und brachte entsprechende Beispiele für die Grundsteuerbemessung von Grund und Boden sowie Wohn- und Nutzflächen.

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