Sperrmüllsammlung in allen Gemeinden mit neuen Regeln

Neustadt/WN. Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab schickt auch 2021 die Abfallsammelfahrzeuge zweimal in jede Gemeinde um Sperrmüll einzusammeln. Ab 15. Februar bis Ende Juni fährt der beauftragte Entsorger nacheinander alle Orte für die erste Sammlung des Jahres an.

Die Sperrmüllsammlung erfasst Möbel und sperrige Haushaltsgeräte. Diese können am Vorabend des angekündigten Sammeltermins zum Straßenrand abgestellt werden. Wilde Abfallhaufen, die nur zu einem Teil aus Sperrmüll bestehen, sortieren die Abfuhrmänner nicht. Solche gemischten Ablagerungen lässt die Abfuhr komplett liegen. Foto: Landratsamt/Bernhard Götz

Im zweiten Halbjahr ist dann eine weitere Gelegenheit sperrige Möbel und größere elektrische Haushaltsgeräte abzugeben. Die Termine sind im Abfallkalender 2021 abgedruckt oder lassen sich über die Abfall-App oder über www.neustadt.de/beratung-service/abfallwirtschaft/ abrufen.

Für Dinge die eigentlich zu schade für die Entsorgung sind, hat der Landkreis seit Ende letzten Jahres unter der Adresse www.marktplatz.neustadt.de den Online-Marktplatz eingerichtet. Auf dieser Plattform lassen sich Gegenstände verschenken oder Gesuche kostenfrei einstellen.

Das darf zum Sperrmüll

Die Sperrmüllsammlung erfasst nur die sperrigen Haushaltsgegenstände, die man im Falle eines Umzuges mitnehmen würde. Aufgeladen werden also alle Möbel und die größeren Elektrogeräte. Abfallberater Peter Hägler nennt dafür beispielhaft Schränke, Kommoden, Tische, Stühle, Betten, Matratzen, Bettfedern, Teppiche, Gartenmöbel, Polstermöbel, Leuchten, Herde, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher, Computer, haushaltsübliche Drucker, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Kinderwägen und Fahrräder.

Einzelne Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter oder schwerer als 50 Kilogramm sein. Der Sperrmüll wird in drei Fraktionen abgeholt, getrennt nach Elektroschrott, Holzmöbel und sonstiger Sperrmüll. Die Gegenstände sollen nach dieser Aufteilung bereitgestellt werden. Das erleichtert den Müllwerkern die Verladearbeit und es kann nichts übersehen werden.

Festverbaute Gegenstände wie Türen, Fenster, Holzverkleidungen, Laminatböden oder Zäune laden die Arbeiter, auch wenn diese zerkleinert sind, nicht auf. Ausdrücklich weist der Abfallberater darauf hin, keine Reifen, Kleidung oder kleine Gegenstände abzustellen. Für Schäden, die durch widerrechtlich abgestellte Gegenstände entstehen, muss gehaftet werden. Wilde Abfallhaufen, die nur zu einem Teil aus Sperrmüll bestehen, sortieren die Abfuhrmänner nicht. Solche Ablagerungen lässt die Abfuhr komplett liegen. 

Rote Aufkleber: Das bleibt liegen

Ab nächster Woche sind auch wieder Mitarbeiter des Landratsamtes unterwegs und kontrollieren stichprobenartig zur Sperrmüllabfuhr abgestellten Abfall. Neu ist, dass satzungswidrig bereitgestellte Gegenstände und die geschilderten wilden Abfallhaufen mit auffallenden roten Aufklebern gekennzeichnet werden. Damit werden die Bürger aufgefordert, die Gegenstände oder auch den ganzen Haufen zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Und die Müllwerker wissen, dass sie gekennzeichnete Gegenstände oder Haufen nicht mitzunehmen brauchen. Das Landratsamt verhängt bei satzungswidrigen Bereitstellungen Bußgelder.

Abfallberater Peter Hägler weißt darauf hin, dass der Sperrmüll erst am Vorabend der Sammlung am Straßenrand abgestellt werden darf. Nicht selten liegen trotzdem schon freitags Sperrmüllgegenstände für eine Sammlung am Montag bereit. Die Folge ist ein Wochenende mit Sammlerverkehr, der die Straßen auf- und abfährt. Das verfrühte Abstellen von Gegenständen auf Gehsteigen und Straßen stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar.

Fragen zur Sperrmüllsammlung beantworten Bernhard Götz unter Telefon 09602 – 79-3550 und Peter Hägler, Telefon 09602-79-3530.
 

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