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Stadtrat Vohenstrauß passt Friedhofsregeln an

Vohenstrauß. Mit der fünften Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung für den Friedhof in Altenstadt hat der Stadtrat das Regelwerk in seiner Sitzung am Donnerstag der aktuellen Rechtslage angepasst.

Stadtrat Vohenstrauß passt Friedhofsregeln an

Für den Friedhof in Altenstadt bei Vohenstrauß treten zum 1. September 2023 neue Gebühren in Kraft. Foto: Josef Pilfusek

Grundlage sei dabei laut Geschäftsleiter Thomas Herrmann die Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung). Neu ist, dass die Bestattung, Einäscherung oder zur Überführung auf den Weg gebrachte Leiche nicht mehr innerhalb von 96 Stunden erfolgen muss, sondern die Frist auf acht Tage verlängert wird. „Die kurzfristige Bestattung oder Einäscherung in vier Tagen ist aus hygienischen Gründen im Hinblick auf moderne Möglichkeiten der gekühlten Aufbewahrung einer Leiche nicht mehr als Regelfall erforderlich“, erklärte Herrmann, „außerdem soll die Verlängerung der Frist die Organisation der Bestattung vereinfachen und es weiter entfernt lebenden Trauergästen ermöglichen, an der Bestattung teilzunehmen.“

Änderungssatzung tritt zum 1. September in Kraft

Dazu kommt, dass durch die Errichtung eines Urnenwahlgrabfeldes auf dem Friedhof die Aufzählung der Aschenurnengräber der städtischen Satzung um „Urnenwahlgräberfeld in Altenstadt bei Vohenstrauß“ ergänzt werden muss. In Kraft treten wird die Änderungssatzung nach dem einstimmigen Beschluss am 1. September. Erforderlich geworden ist auch eine neue Kalkulation der Gebühren für den Altenstadter Friedhof.

„Die zuletzt umfassende Kalkulation datiert aus dem Jahr 2018“, sagte Kämmerer Jonas Feselmeier und nannte als Grund die Anlage eines Urnenfeldes sowie die Änderung der Anzahl der in die Berechnung einfließenden Grabstellen. Diese hat sich nach Feselmeiers Aussagen von 557 auf 572 erhöht. „Die Ergebnisse der neuen Kalkulation sind in zu erwartender Höhe ausgefallen“, informierte der Kämmerer. „Sie weisen deutlichere Steigerungen aus, wenngleich man an dieser Stelle ausführen kann, dass in absoluten Zahlen beispielsweise ein Grab im Gräberfeld pro Jahr um 12,46 Euro oder ein Wahlgrab in der ersten Reihe des Gräberfeldes um 14,43 Euro im Jahr teurer wird.“

Zugleich mit der Anpassung der Grabnutzungsgebühren sollen laut Feselmeier auch die Gebühren für die Leistungen der Bestattungsunternehmen aktualisiert werden. „Diese Leistungen werden von den Unternehmen als Erfüllungsgehilfen wahrgenommen und werden über die Stadt – und damit im Rahmen der Gebührensatzung – abgerechnet.“

Tarife Wahlgräber

  • Wahlgrab im Gräberfeld bisher 417 Euro, neu 604 Euro
  • Wahlgrab 1. Reihe Gräberfeld bisher 480 Euro, neu 696,50 Euro
  • Wahlgrab 1. Reihe Gräberfeld (Gruft) bisher 963 Euro, neu 1393,50 Euro
  • Wahlgrab im Gräberfeld als Gruft bisher 801 Euro, neu 1161,50 Euro (Ruhezeit jeweils 15 Jahre)
  • Kinderwahlgrab bisher 107 Euro, neu 154,50 Euro (Ruhezeit 10 Jahre)
  • Urnenfeld neu 999 Euro (Ruhezeit 10 Jahre)

Weitere Themen wurden besprochen

Bei den zuletzt nichtöffentlich gefassten Beschlüssen, bei denen der Grund für die Geheimhaltung entfallen ist, nannte Bürgermeister Andreas Wutzlhofer den Zuschuss zur Instandsetzung der Kirchenmauer in Böhmischbruck, die Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen für die Planung der auszuführenden Arbeiten im Zuge der Verlängerung der Geltungsdauer der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abwasserbeseitigung in Kößing, die Auftragsvergabe für den Phosphat-Fällmittel- und GefahrstofflagerContainer bei der Nachrüstung einer Phosphatelimination bei der Kläranlage Böhmischbruck sowie die Anschaffung der Möblierung in der Mittelschule. „Jonas Pfaff wird ein freiwilliges soziales Jahr leisten“, war eine weitere Information des Rathauschefs.


Spedition Wagner
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