„Sternenkinder“ können Geburtsurkunden erhalten

Nordoberpfalz. Seit einiger Zeit bereits können totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm, sogenannte Sternenkinder, eine Geburtsurkunde erhalten. Ein Auerbacher Bestatter kümmert sich kostenlos um die Beurkundung. Er will Sterneneltern unterstützen und den Familien eine Bedeutung schenken.

Symbolbild: Pixabay

Sterben Kinder vor, während oder unmittelbar nach der Geburt, bricht für Eltern und Angehörige eine Welt zusammen. Die Hinterbliebenen fallen nicht selten in ein tiefes seelisches Loch und bleiben in ihrer Hilflosigkeit allein. Noch schwerer wird der Umgang mit dieser Situation, wenn die Angehörigen das Leid nicht teilen können, sondern es mit einem Mantel des Schweigens zugedeckt wird. Das Auerbacher Bestattungsunternehmen Jura-Bestattungen setzt jetzt auf Offenheit und Aufklärung.

Gesetze wurden geändert, aber es fehlt an Aufklärung

Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) definiert totgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm als Fehlgeburten. Früher wurden Fehlgeburten nicht in den Personenstandsregistern beurkundet und waren damit nicht existent. Ein wunder Punkt für viele Eltern. Eine Petition hat das bereits vor zehn Jahren verändert. Doch viele wissen das nicht.

„Vielerorts gab es keine Dokumentation, keine Bestattung und somit auch keinen Ort zum Trauern“, sagt Melanie Roider, Inhaberin des Auerbacher Bestattungsunternehmens Jura-Bestattungen. Denn bis vor einigen Jahren wurden nur totgeborene Kinder mit mehr als 500 Gramm Gewicht erfasst. „Das hat sich eigentlich schon lange geändert“, sagt Roider. Doch viele Sterneneltern wüsten das nicht. Es fehle an Aufklärung, sagt die Bestatterin.

Kostenlose Urkunden anfordern

Mit der kleinen Sterbeurkunde in DIN A5, eigentlich ist es laut der Bestatterin eine Bescheinigung, können die Eltern nun auch im Familienstammbuch ihren Kindern eine Existenz schenken. Auch rückwirkend für die letzten 30 Jahre, und auch dann, wenn ein Geschlecht noch nicht feststand. Mittels einer Vollmacht, einer Sterbefallmeldung und einer Kopie von Mutterpass oder Arztbrief, macht sich die Bestatterin auf den Weg zu den Standesämtern. „Eigentlich können Eltern das auch selbst erledigen“, sagt sie offen und ehrlich. Melanie Roider weiß aber auch, dass die Meldungen nicht immer einfach sind. Oftmals seien die klinischen Nachweise unvollständig oder nicht ausreichend.

Firmenchefin Melanie Roider. Foto: Jura-Bestattungen

Neue Anträge und Recherchen seien dann notwendig. Eine Belastung für Eltern, die ohnehin schwer am Tod ihres Kindes leiden. Da organisiert der Auerbacher Familienbetrieb gerne selbst. Und bei Jura-Bestattungen werden Sternenkinder generell kostenlos betreut, teilt das Unternehmen mit. „Das gilt auch bei Bestattungen“, ergänzt Firmenchefin Melanie Roider.

Bestattung auch unter 500 Gramm möglich

Früher kümmerte sich die Klinik um die Bestattung von Fehlgeburten. Jährlich oder halbjährlich wurden die Urnen nach einer Feuerbestattung dann in einem meist anonymen Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Ein individueller Abschied an einer präsenten Grabstätte war für die Eltern nicht möglich. Und auch heute verschweigen noch viele Kliniken, dass die Eltern auch kleinste Sternenkinder mit wenigen Gramm Körpergewicht bestatten lassen können. „Beispielsweise in einem Kindergrab mit Grabstein und Dekoration“, sagt Roider.

Die Bestatterin kämpft zudem gegen falsche Behauptungen von Kollegen, wie sie sagt. Vielerorts fallen Sätze wie „bei uns geht das nicht“, oder „das geht nur über uns“. Zahlreiche Unternehmen verweisen auf „örtliche Friedhofsrechte“, die es laut Roider gar nicht gibt. Denn jeder Bestatter darf grundsätzlich auf jedem Friedhof tätig werden in Deutschland. Zwar gebe es in der Tat Verträge zwischen Kommunen und Bestattern, diese würden sich aber auf die Grabaushebungen beschränken, sagt Roider.

Die 38-Jährige und ihr Ehemann waren nach eigenen Angaben bereits auf fast allen Friedhöfen der Region tätig. Auch überörtlich habe man auf das Unternehmen vertraut. Gerade bei Sternenkindern und Vorsorgen wäre die Nachfrage sehr hoch. „Wir fühlen uns verpflichtet, Verstorbenen das letzte Geleit zu geben und Trauernden in aufrichtiger Anteilnahme beizustehen“, sagt Roider. Dies gelte eben ganz besonders für tote Kinder, deren Eltern und Familien in dieser schweren Zeit Trost und fachspezifischen Beistand benötigen.

Info

Wer sein Sternenkind (bundesweit möglich) auch nachträglich noch kostenlos beurkunden lassen möchte, kann sich per E-Mail an info@jura-bestattungen.de wenden oder telefonisch unter der Nummer 09643 / 206 79 52.

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