Strenge Regeln bei Organspenden in Deutschland

Pressath. Helmut Bruhnke betont in einem Vortrag, ein Organspender könne sieben Leben verbessern, kritisiert aber geringe Spenderzahlen in Bayern (123 in 2023). Er erklärt die strengen Regeln für Organspende in Deutschland und die Wichtigkeit des Netzwerks „Eurotransplant“.

Helmut Bruhnke. Foto: Bernhard Piegsa

Ein Organspender kann sieben Menschen zu einem erträglicheren, freieren Leben verhelfen: Daran erinnerte Helmut Bruhnke in seinem Referat zum Thema Organspende, zu dem die Pressather SPD eingeladen hatte.

Dem früheren Manager eines großen regionalen Unternehmens war dieser Vortrag eine Herzenssache, denn wie zermürbend die Wartezeit auf ein Spenderorgan ist, weiß er aus eigener Erfahrung: Infolge einer schweren Nierenerkrankung war seine Frau jahrelang mehrmals pro Woche auf eine anstrengende, viele Einschränkungen mit sich bringende Blutwäsche (Dialyse) angewiesen. Umso ernüchternder war es für Bruhnke, der rund 20 Jahre lang Vorstand des „Bundesverbands Niere“ war und für diese Selbsthilfeorganisation noch immer als Berater tätig ist, dass sich nur 15 Besucher im Gasthof Heining eingefunden hatten.

An strenge Vorschriften gebunden

Der Referent stellte klar, dass das Organspendewesen in der Bundesrepublik an strenge Vorschriften gebunden sei. So müssten zwei Ärzte unabhängig voneinander in 48-stündigem Abstand den „Hirntod“ des potenziellen Spenders feststellen – das heiße: den endgültigen, unwiderruflichen Ausfall der gesamten Hirnfunktion. Um die Funktionsfähigkeit der Spenderorgane zu gewährleisten, werde zwar der Blutkreislauf intensivmedizinisch aufrechterhalten, in ein bewusstes Leben könne ein „Hirntoter“ aber nicht mehr zurückkehren.

Die in Deutschland geltende „Zustimmungslösung“ gestatte Organentnahmen bei „Hirntoten“ nur bei Vorliegen einer Einverständniserklärung in Form einer Patientenverfügung oder eines Organspendeausweises. Fehle eine Willenserklärung, könnten auch Angehörige befragt werden.

Weil nur relativ wenige Deutsche eine solche eigene Erklärung abgäben und auch die Bereitschaft von Angehörigen, einer Organentnahme zuzustimmen, oft nicht gegeben sei, hänge das Organspendewesen in der Bundesrepublik entscheidend vom Funktionieren des internationalen Netzwerks „Eurotransplant“ ab, dank des Spenderorganes auch grenzüberschreitend vermittelt werden könnten. Doch könne auch dies jahrelange Wartezeiten auf ein Spenderorgan nicht verhindern. 2023 seien in Bayern nur 123 Organentnahmen nach festgestelltem Hirntod („postmortal“) vollzogen worden, wusste Bruhnke.

Postmortale Organentnahmen sind erlaubt

In den meisten anderen europäischen Ländern gelte inzwischen die „Widerspruchsregelung“: Postmortale Organentnahmen seien erlaubt, sofern die betroffene Person nicht ausdrücklich widersprochen habe. Über eine entsprechende deutsche Regelung, von der man sich auch für die Bundesrepublik eine Verringerung des Mangels an Spenderorganen erhoffe, werde diskutiert, bislang jedoch ohne Ergebnis. Transplantierbare Organe, so Helmut Bruhnke weiter, seien Nieren, Leber, Herz, Bauchspeicheldrüse, Lungen und Darm sowie verschiedene Gewebe wie etwa die Augenhornhaut, eine Altersobergrenze für Organentnahmen gebe es grundsätzlich nicht.

Der Referent ging auch auf die Option der „Lebendspende“ ein, bei der ein Kranker von einem lebenden nahen Angehörigen eine Spenderniere empfange. Eine solche Organübertragung sei nur nach intensiver medizinischer und psychologischer Beratung und Begutachtung erlaubt.

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