Student schlägt mit Maßkrug zu: Nach Volksfest-Streit vor Landgericht

Weiden. Ein Student hat sich mit einer Maßkrug-Attacke beim Weidener Volksfest in echte Schwierigkeiten gebracht. Er steht seit Dienstag wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht.

Landgericht Weiden Maßkrug Schützenfest
Von der Bierbank auf die Anklagebank: Ein 29-Jähriger aus Oberbayern steht derzeit in Weiden vor Gericht. Foto: Christine Ascherl

Die Staatsanwaltschaft wirft dem OTH-Studenten aus Oberbayern vor, im September 2022 im Festzelt an der Conrad-Röntgen-Straße einen Elektriker (28) aus Weiden mit einem Maßkrug angegriffen zu haben. Er habe dabei mehrmals, mindestens zweimal, so heftig zugeschlagen, dass der Krug zerbrach, so Staatsanwalt Matthias Biehler. Er hätte mit dem Krugfragment weiter zugeschlagen, wenn ihn Freunde des Opfers nicht abgehalten hätten.

Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag: “Die mit großer Wucht ausgeführten Schläge hätten zu einer Hirnblutung, einem Schädel-Hirn-Trauma oder auch zu massivem Blutverlust mit der Folge des Todes führen können.” Der Angeklagte war stark alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest zehn Minuten nach der Attacke ergab knapp 2 Promille. Der Student kam in Untersuchungshaft: Er saß damals zwei Monate lang – bis zum Nikolaustag 2022 – im Gefängnis.

Freiwillig 5000 Euro Schmerzensgeld gezahlt

Vor Gericht sitzt ein blasser Mann, Brille, taubenblaues Sakko. Über Anwalt Dominic Kriegel räumt er die Tat ein: “Das hat sich so zugetragen.” Aber der Angeklagte habe den Geschädigten keinesfalls töten wollen. “Es tut mir wirklich leid. Ich bin heilfroh, dass Ihnen nicht mehr passiert ist”, richtet der 29-Jährige das Wort an das Opfer. Sein Verteidiger bringt ein ganzes Bündel an Strafmilderungsgründen vor. Der Student hat vorab 5000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten gezahlt. Er lebt sozial eingeordnet, übt sich in Abstinenz.

Die Verwandtschaft im Zuhörerraum kann vorsichtig durchatmen: Der Student darf durchaus mit einer Bewährungsstrafe (unter zwei Jahren) rechnen. Dies stellt Richter Peter Werner nach einem Rechtsgespräch in Aussicht. Selbst dem Geschädigten komme es nicht darauf an, “den Angeklagten jahrelang in Haft zu sehen”, sagt Nebenklagevertreter Anwalt Thilo Schmidt.

Auslöser: “Schleich di”

Donnerstagabend, 15. September 2022. Im Festzelt spielt die Band “Klostergold”. Eine Pfadfinder-Runde aus Weiden hat einen Tisch nahe der Bühne reserviert. Zu später Stunde steigt die Clique zur Musik auf die Bänke und feiert. “Der Angeklagte stellte sich dazu, obwohl ihn am Tisch keiner so recht kannte”, erzählt der später niedergeschlagene Elektriker (28) aus Weiden vor Gericht.

Als der Unbekannte gegenüber einer Bekannten zudringlich wird, kommt es zur Eskalation. Immer wieder legt der Oberbayer den Arm um die Weidenerin, der das sichtlich unangenehm ist. Der Elektriker fordert ihn schließlich auf: “Schleich di.” Dann gehen die Lichter aus. “Ich weiß nur noch, dass ich einen Schlag abbekam. Die nächste Erinnerung ist draußen vor dem Zelt bei der Polizei.” Der Weidener erleidet eine Schürfwunde und eine Schnittwunde am Ohr, die im Klinikum genäht werden muss.

Bester Zeuge ist ein Pfadfinder-Freund, der als Fahrer nüchtern geblieben war. Der Handwerksmeister (29) schildert, wie erst zwei Bierkrug-Schläge auf den Kopf auf der Bierbank erfolgten. Dann kugelten beide auf den Bretterboden, wobei der Angreifer mit dem zerbrochenen Krug (Henkel und Boden waren noch übrig) noch einmal ausholte. “Das hat mich am meisten erschreckt”, schildert seine Frau, die damals auch dabei war. Der Sozialpädagogin ist die große Wucht der Schläge in Erinnerung geblieben.

Kommilitone sagt: “Betrunken wird er zur Labertasche”

Auch die Kommilitonen des Angeklagten sagen aus: Die OTH-Studenten feierten damals am Nachbartisch. Ein 21-Jähriger berichtet, wie der Angeklagte im Laufe des Abends zum nächsten Tisch weiterzog. Er bemerkte ihn erst wieder, als ein Käppi flog und die Security den Freund aus dem Zelt brachte. Zur Trinkmenge gibt der 21-Jährige an, dass man sich schon zum Vorglühen in einer Studenten-Bude getroffen habe. Wenn der Freund zu viel getrunken habe, werde er “zur Labertasche”. Aggressiv kenne er ihn nicht.

Ein Urteil wird am nächsten Verhandlungstag, 29. April, erwartet.

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