Tötung von Fischottern: Verwaltungsgerichtshof München entscheidet

Tirschenreuth/München. War eine Ausnahmegenehmigung der Regierung der Oberpfalz zur Tötung von Fischottern rechtens oder nicht? Das verhandelte am Montag der Verwaltungsgerichtshof in München.

Otter Symbolbild Symbol Fischotter pixabay
“Süß” findet den Fischotter keiner der Teichwirte im Landkreis Tirschenreuth, die enorme Schäden beklagen. Symbolfoto: Pixabay

Zwei Naturschutzverbände klagten gegen die Ausnahmegenehmigungen. Diese sind zwar längst passé: Die Frist zur Tötung lief schon Ende 2021 ab. Trotzdem sahen Naturschützer und Teichwirte am Montag mit Spannung nach München. Man erwartete sich vom Verwaltungsgerichtshof ein Signal, wie die Richter in der Zukunft mit einer viel weitreichenderen Regelung umgehen werden: Im April 2023 hat der Freistaat eine Verordnung getroffen, nach der Fischottern überall ganzjährig entnommen werden dürfen. Immer dann, wenn sie “ernste fischwirtschaftliche Schäden” verursachen. Naturschutzverbände wollen rechtlich dagegen vorgehen.

Otter als Plage: Lodermühle im Landkreis Tirschenreuth

Wie VGH-Sprecher Andreas Spiegel am Montag auf Anfrage von OberpfalzECHO mitteilt, ging es in der sechsstündigen Verhandlung zunächst darum, ob überhaupt entschieden wird. Die Bescheide hatten sich ja durch Zeitablauf schon erledigt. Für eine Entscheidung war die Wiederholungsgefahr nötig. Diese sah das Gericht als gegeben an.

Um was geht es? Die Regierung der Oberpfalz hatte im März 2020 für drei Teichanlagen ein “Pilotprojekt” beschlossen. Es sah Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von zwei männlichen Fischottern durch einen Jäger mittels Lebendfalle und zu ihrer anschließenden Tötung vor. Die Gebiete waren Lodermühle im Landkreis Tirschenreuth, Stamsried im Landkreis Cham und Plechhammer im Landkreis Schwandorf.

Kritik an Genehmigung: Auch Weibchen und Jungtiere gefährdet

Dagegen hatten sich zwei Umweltverbände gewandt: der Bund Naturschutz und die Aktion Fischotterschutz e.V. Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg hatten sie Erfolg. Die Kammer dort entschied, dass die Ausnahmegenehmigungen rechtswidrig sind. Aus mehreren Gründen: Zum einen könnten in die genehmigten Fallen auch weibliche Tiere und Jungottern geraten. Zum anderen werde das leere Revier in kurzer Zeit von gebietsfremden Fischottern wieder eingenommen. Die Tötung bringe also nichts.

Der Freistaat Bayern (für die Regierung der Oberpfalz) verlor in erster Instanz und legte Rechtsmittel ein. Am Montag kamen die Argumente erneut auf den Tisch, die schon das Verwaltungsgericht Regensburg gerügt hatte. Etwa: Rücken da nicht einfach gebietsfremde Ottern nach? Beide Parteien hatten Sachverständige und Experten dabei: Biologen, Wildbiologen, den Beauftragten für Teichwirte, Vertreter der Regierung der Oberpfalz.

Urteil fällt in den nächsten Wochen

Sie alle müssen sich jetzt gedulden. In ein, zwei Wochen will der zuständige Senat den Tenor seines Urteils absetzen, stellt Gerichtssprecher Spiegel in Aussicht. Es handelt sich um den 14. Senat, der für Naturschutzrecht zuständig ist.

Seine Rolle wird künftig immer wichtiger. Der Wolf, der Bär – sie alle lassen grüßen. Der Verwaltungsgerichtshof sollte 2022 auch über den “Traunsteiner Wolf” entscheiden, für den die Regierung von Oberbayern eine Abschussgenehmigung ausgestellt hatte. Das Verwaltungsgericht München hatte diese als rechtswidrig erachtet. Noch ehe der Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz entscheiden konnte, wurde die Wölfin in Tschechien von einem Auto überfahren.

Fischottern in Bayern

Vor 30 Jahren waren Fischottern in Bayern fast ausgestorben. Sie haben sich – ähnlich wie der Biber – enorm vermehrt. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) beziffert die Zahl in Niederbayern und der Oberpfalz auf 650 Tiere. Laut Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) betragen die Schäden für Teichwirte im Jahr 2022 rund 2,7 Millionen Euro.

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