Staatsanwaltschaft zu Tod von Lena im Kinderheim: “Behörden tragen keine Schuld”
Tirschenreuth/Wunsiedel. Tragen die Behörden eine Mitschuld am Tod der zehnjährigen Lena in einem Kinderheim in Wunsiedel? Dieser Frage ging in den letzten Monaten die Staatsanwaltschaft Hof nach. Jetzt ist sie zu einem Ergebnis gekommen.
Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelte nach einer Strafanzeige gegen Verantwortliche des Kinderheims, der beteiligten Jugendämter und des Familiengerichts Tirschenreuth. Der Vorwurf des Anzeigeerstatters: Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie Körperverletzung.
Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Dr. Andreas Cantzler am Dienstag mit. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben.
Das Kind war seit November 2022 im Kinder- und Jugendhilfezentrum St. Josef untergebracht. Es handelte sich um eine Entscheidung des Jugendamtes Tirschenreuth, den nötigen Beschluss fasste das Amtsgericht Tirschenreuth. Auslöser der Maßnahme waren über Jahre andauernde Streitigkeiten der geschiedenen Eltern über die Erziehung des Kindes. Die Mutter lebt im Landkreis Tirschenreuth, der Vater im Landkreis Neustadt/WN. Er hatte nach dem Tod des Kindes schwere Vorwürfe gegen die beteiligten Behörden und das Heim erhoben.
Die zehnjährige Lena war von einem Mitbewohner (11) getötet worden. Die Kritik in der Strafanzeige richtete sich nicht nur gegen das Jugendamt Tirschenreuth, sondern auch gegen das Jugendamt, das den Buben in Wunsiedel untergebracht hatte. Er war schon in früheren Unterbringungen durch Gewalt und frühe Sexualisierung aufgefallen. Der letzte Vorwurf betraf ein offenstehendes Badfenster, durch das in der Tatnacht ein Einbrecher (26) einstieg.
Staatsanwaltschaft: Vorwürfe haben sich nicht bestätigt
Die Staatsanwaltschaft Hof folgt nicht der Ansicht, dass hier an einer oder mehreren Stellen etwas falsch gelaufen ist. “Eine umfassende Abklärung der Verfahrensgänge, die jeweils zur Heimunterbringung der beiden Kinder geführt hatten, sowie der Betreuung der Kinder in dem Kinderheim hat die pauschalen Behauptungen des Anzeigenerstatters nicht bestätigt”, so Oberstaatsanwalt Cantzler am Dienstag.
Die Presseerklärung im Wortlaut: “Weder bei der Betreuung des Mädchens noch bei der Betreuung des Jungen durch die jeweils zuständigen Jugendämter wurden Fürsorge- oder Erziehungspflichten verletzt. Es konnte festgestellt werden, dass beide Kinder seit mehreren Jahren durch die Jugendämter betreut wurden, die jeweils die Betreuungsformen wählten, die der Lebenssituation der Kinder entsprachen. Insbesondere gab es im Zeitraum der Unterbringung des Jungen in dem Kinderheim Wunsiedel keine Hinweise auf eine von ihm ausgehende akute Selbst- oder Fremdgefährdung. Er war entsprechend den Empfehlungen in einer heilpädagogischen Gruppe des Kinderheims untergebracht.
Auch die Heimerziehung des Mädchens war richterlich genehmigt. Die gerichtliche Entscheidung war entsprechend den Rechtsvorschriften des Familienrechts ergangen.”
Auch kein Versäumnis des Heimpersonals
Die Staatsanwaltschaft Hof hat auch keine Verletzung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht bei den Mitarbeitern des Kinderheims festgestellt. Insbesondere aufgrund der Persönlichkeitsstruktur des Jungen sei in dem Kinderheim eine aufwendige Betreuung erfolgt, die über die gewohnte Betreuung hinausging.
Zur Tatzeit war ein Fenster eines Badezimmers zum Lüften geöffnet. Auch das sei aus strafrechtlicher Sicht keine Verletzung der Sorgfaltspflicht von Mitarbeitern, so Cantzler. Es fehle an einem unmittelbaren Zusammenhang zu den Straftaten. Es kam erst aufgrund weiterer, nicht erwartbarer Umstände zu den tragischen Ereignissen.
Gericht: “Verkettung tragischer Zufälle”
Lena starb in der Nacht zum 4. April 2023. Sie wurde von einem elfjährigen Mitbewohner erdrosselt. Die Vorgeschichte: Der Junge hatte nachts einen Einbrecher (26) im Kinderheim erwischt. Im Zimmer des Buben drehte sich das Gespräch um sexuelle Inhalte, woraufhin der Elfjährige das Mädchen holte. Es kam zur Vergewaltigung durch den 26-Jährigen, der danach fluchtartig das Kinderheim verließ. Im folgenden Streit tötetet der Elfjährige das Mädchen mit einem Deko-LED-Band. Die Zehnjährige wurde am Morgen von einer Erzieherin tot im Bett gefunden.
Das Landgericht Hof verurteilte den 26-Jährigen wegen der Vergewaltigung und des Einbruchs zu 7,5 Jahren Haft. Der Richter nannte es eine “nahezu unbegreifliche Verkettung tragischer Zufälle”, die zum Tod der zehnjährigen Lena führten.
Im Prozess war auch die Persönlichkeit des Elfjährigen ein Thema. Er war schon als kleines Kind von der Mutter vernachlässigt worden, lebte bereits in mehreren Fremdunterbringungen. Er war in seinem vorherigen Heim aufgefallen. In Wunsiedel gehörten Täter und Opfer eigentlich gar nicht einer Gruppe an. Aufgrund der Pfingstferien und einer Skifreizeit für einen Großteil der Kinder waren die übrigen fünf Bewohner in einem Trakt zusammengelegt worden. Nachts war eine Erzieherin im Haus.
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1 Kommentare
Schon beim Lesen der originalen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hof vom 01.10.2024 sträuben sich bei mir die Haare über so viele Halbwahrheiten, Unwahrheiten, Manipulationen, Verschleierungen usw. Ein reflexionsloses, völlig unkritisches Abschreiben unterstützt das Ziel der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft in Bayern – mehr wollten sie nicht. Ziel erreicht. Die anzeigende Person, die den ganzen Kinderheimskandal in Wunsiedel eigentlich ins Rollen gebracht hat – der ich unbekannterweise höchsten Respekt zolle – müsste jetzt, der Pressemitteilung und dem OberfalzEcho nach, angeklagt werden wegen Verleumdung und Vortäuschung von Straftaten aufgrund einer, Zitat: „Strafanzeige mit pauschalen Behauptungen“. Eins sollte für jeden Bürger, der sich der Thematik ernsthaft widmet oder sogar betroffen ist, klar sein, wer den Skandal aufdeckt um das Kinderheim Wunsiedel und des kirlichen Träger, das KJF Regensburg, welches ein tiefes Netzwerk in die Politik, Polizei und Justiz pflegt, der ist vom Fach und wird sehr konkret und gezielt vorgehen. Es bleibt zu hoffen, dass das kirchliche Kinderheim Wunsiedel endlich für immer geschlossen wird. Der Justizminister in Bayern muss sofort einen Staatsanwalt einsetzen, der sich mit Kindessachen sowie mit der Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtssachen nachweislich bestens auskennt und die Polizei professionell anleitet und unterstützt. Nunmehr wurschtelt der dritte Staatsanwalt an diesem Vorgang herum. Zwei haben haben schon urplötzlich das Handtuch geworfen. Die dritte Person, Oberstaatsanwältin Diana Fritzsche, taucht wie aus dem Nichts auf und bleibt auf dem Niveau ihrer Vorgänger. Ihr Treiben viel schon der Presse im Landgreicht Hof ab Anfang Februar 2024 sehr unangenehm auf.