Uli Grötsch wehrt sich gegen seine Abschaffung: Polizeibeauftragter auf der Kippe?
Weiden/Berlin. Nach seinem Aufstieg vom Grenzpolizisten über das Bundestagsmandat zum Generalsekretär der Bayern-SPD und zurück zum einfachen Abgeordneten schien Uli Grötsch bei seiner Idealbesetzung angelangt: als Polizeibeauftragter des Bundes. Doch diesen Posten will die Union abschaffen.

Wie viele Kehrtwenden kann sich die Union noch leisten? Diese Frage scheint sich die Kanzlerpartei in spe allmählich zu stellen. Hatte sich CDU-Vorsitzender Friedrich Merz im Wahlkampf noch als eiserner Sparkanzler empfohlen, ist er inzwischen zusammen mit dem wahrscheinlichen Koalitionspartner SPD auf dem Weg zur höchst elastischen Schuldenbremse.
Offenbar sucht man bei den Unionsparteien deshalb fieberhaft nach kleineren Einsparpotenzialen. Und da drängt sich den christdemokratischen Sparpotenzial-Fahndern ein finanziell gut dotierter Posten wie der des Polizeibeauftragten des Bundes geradezu auf. Zumal die CDU die Abschaffung des „von der Ampel eingerichteten Sonderermittlers“ im Wahlprogramm explizit angekündigt hatte.
CDU-Wahlprogramm: „Abschaffen!“
Die vom früheren Weidener SPD-Bundestagsabgeordneten Uli Grötsch bekleidete Funktion ist in der Besoldungsstufe B9 genauso ausgestattet wie die des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums. Und auch wenn eine Einsparung von monatlich 13.295 Euro im Vergleich zu den beiden Sondervermögen für Verteidigung und Infrastruktur von je 500 Milliarden Euro verhältnismäßig bescheiden daherkommt, ist diese Personalie inzwischen ein Zankapfel zwischen den potenziellen Koalitionären.
Die Begeisterung für die Arbeit des sozialdemokratischen Oberpfälzer Polizeibeauftragten scheint sich ohnehin bei der Bundespolizei in Grenzen zu halten. In keinem der bisher von Grötsch abgearbeiteten Fälle habe sich der Anfangsverdacht bestätigt. Bisher habe er 62 Fälle eröffnet und entsprechende Stellungnahmen eingefordert.
Carolin Wagner: „Debatte ist eine Luftnummer“
Für die Regensburger Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner (SPD) ist der Konflikt um diesen Posten dennoch unverständlich: „Im Zuge der Neuwahl erleben wir zurzeit immer wieder, dass gefasste Beschlüsse rückgängig gemacht werden sollen“, antwortet sie auf eine Echo-Anfrage. „Aber die Union muss vom Rückwärtsgang in den Vorwärtsgang schalten.“ Der Polizeibeauftragte sei sowohl für die Bevölkerung als auch für Polizistinnen und Polizisten Ansprechpartner.
„Das stärkt das Vertrauen in die Polizei nach innen und außen.“ Gerade die Polizeibeschäftigten fänden ihn Grötsch eine Vertrauensperson, die es vorher so nicht gegeben habe. Die nötigen Strukturen müssten aber zunächst mühsam aufgebaut werden.
Wir werden den Polizeibeauftragten in Ruhe seine Arbeit machen lassen. Gewählt ist er für fünf Jahre, dann werden wir Bilanz ziehen. Alle Debatten vorher sind Luftnummern. Carolin Wagner

Verfassungsbeschwerde der Polizeigewerkschaft
Nach BILD-Informationen soll aber auch die Gewerkschaft der Polizei keine Fangemeinde des Polizeibeauftragten sein. Sie habe Verfassungsbeschwerde gegen die Kontrolle durch den Beauftragten eingelegt. „Aufgrund der Eingriffs- und Ermittlungsbefugnisse des Polizeibeauftragten hätte eine Verankerung im Grundgesetz erfolgen müssen“, sagte Gewerkschaftsvorsitzender Heiko Teggatz zu BILD.
Dies habe die Ampel-Koalition versäumt. Uli Grötsch Aufgabe sei es nämlich, zusammen mit 18 Mitarbeitern die 56.000 Beschäftigten der Bundespolizei sowie von BKA und Bundestagspolizei zu kontrollieren.
Der frühere Polizeihauptmeister bei der bayerischen Grenzpolizei ist aber keinesfalls gewillt, das Feld kampflos zu räumen: „Meine fünf Jahre Amtszeit werden nicht reichen, um all die Bereiche, die sich dazu schon jetzt auftun, zu bearbeiten“, sagt Grötsch. Gerade durch die steigende Zahl von Grenzkontrollen hätten Vorwürfe von „Racial Profiling“ zugenommen. Es brauche insgesamt „mehr Sensibilisierung für Themen wie Sexismus, Rassismus und Mobbing innerhalb der Polizei“.
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