Unfallflucht mit dem Leichenwagen: Fahrer vor Gericht

Weiden. Der Fahrer eines Leichenwagens stand in Weiden vor Gericht. Er soll Unfallflucht begangen haben - mit dem Verstorbenen hinten drin.

Symbolbild: OberpfalzECHO/David Trott

Der Vorfall ereignete sich im August 2022 in der Einfahrt zum Haupteingang des Klinikums Weiden. Hier soll der 58-Jährige beim Rückwärtsfahren einen Corsa touchiert haben. Der Angeklagte streitet die Flucht ab: „Auf dem Bestattungswagen steht riesengroß der Name des Bestatters drauf. Das macht doch gar keinen Sinn.“

Ein ungewöhnlicher Fall, auch für Amtsrichter Hubert Windisch. Er lässt sich alles ganz genau erklären. Der Fahrer war in Weiden, um aus dem Klinikum einen Verstorbenen abzuholen. Dabei muss er einmal rund ums Krankenhaus herum: Haupteingang (Schlüssel abholen), Hintereingang (Leichnam aus der Kühlung holen), Haupteingang (Schlüssel abgeben).

Am Vorplatz vor dem Haupteingang war viel los, wie immer. Eine Corsa-Fahrerin (54) wartete auf einen Parkplatz, um die Mutter abzuliefern. Zeitgleich setzte der Leichenwagen zurück, um wieder auszufahren. Das ist bei einem solchen Fahrzeug gar nicht so einfach: Im Kombi fehlt aufgrund von Sarg und Vorhang der Durchblick. Der Fahrer sagt: „Ich fahre über die Spiegel.“ Im Übrigen 40 Jahre unfallfrei.

„Plötzlich hat es gerummst“

Beim Rückwärtsfahren soll der Stiftländer den Corsa angerempelt haben. Die Fahrerin (54) schildert vor Gericht: „Plötzlich hat es hinten gerummst. Ich habe eine Erschütterung gemerkt, nicht stark, aber spürbar.“ Sie stieg aus, winkte und rief dem Leichenwagen vergeblich hinterher. Es seien auch gleich zwei Mitarbeiter des Klinikums auf sie zugekommen, die sich als Zeugen zur Verfügung stellten.

Noch ehe der Fahrer bei dem Bestatter im Landkreis Tirschenreuth ankam, stand schon die Polizei im Hof. Er war sich keiner Schuld bewusst und zeigte bereitwillig das Auto vor. Natürlich habe der acht Jahre alte Mercedes Schrammen an der Rückseite. „Da werden jeden Tag Särge mit 100 bis 180 Kilo eingeladen.“ Aber es habe sich nichts gefunden, was einem Unfall entsprochen hätte. Die Polizei zog wieder ab. Für den Angeklagten war der Fall erledigt.

2.400 Euro Strafe plus Fahrverbot

Bis zum November 2022: Dann steckte aus heiterem Himmel ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden über 2.400 Euro plus fünf Monate Fahrverbot in der Post. Der Einspruch führte ihn jetzt mit Anwalt Marc Steinsdörfer vors Amtsgericht. Mit Erfolg: Am Ende erfolgte Freispruch. Richter Windisch ging davon aus, dass es zu einem „ganz leichten Zusammenstoß“ kam, aber auch ein teurer Gutachter nicht würde ausschließen können, dass dieser unbemerkt blieb. „Das können wir uns sparen.“

Die Corsa-Fahrerin bleibt auf ihrem von einem Gutachter auf 2000 Euro geschätzten Schaden auch nicht sitzen. Die Versicherung regelt die Reparatur, ob Unfallflucht oder nicht. Zufrieden waren der Leichenwagen-Fahrer und seine Frau: „Es gibt doch noch Gerechtigkeit.“

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