Urteil nach Vergewaltigung: 6,5 Jahre Haft für 34-Jährigen
Weiden. Das Landgericht hat einen 34-Jährigen zu 6,5 Jahren Haft verurteilt. Er hatte im Oktober 2023 eine 22-Jährige vergewaltigt. In seinem letzten Wort bat der Syrer um Entschuldigung. "Ich bin nicht nach Deutschland gekommen, damit ich jemanden vergewaltige."
Vorsitzender Richter Peter Werner begründete das vergleichsweise hohe Strafmaß. Der Angeklagte habe die ihm vollkommen unbekannte Frau vergewaltigt, ohne dass sie ihm dazu die geringste Veranlassung gegeben hätte. „Der Vorgang an sich war durchaus heftig.“ Die Geschädigte habe „nur“ Abschürfungen erlitten: „Wenn man die Fotos aber sieht, sieht man eine Vielzahl von Abschürfungen, die so oberflächlich gar nicht sind.“
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht das Geständnis sowie Schuldeinsicht und Reue. Gegen den 34-Jährigen spreche die Erheblichkeit der Taten: Die Körperverletzung und die Vergewaltigung seien „keinesfalls am unteren Ende der Skala anzusiedeln“. Mit 6,5 Jahren blieb die 1. Strafkammer in der Mitte der am ersten Prozesstag getroffenen Verständigung.
Dank an Zeugen
Staatsanwalt Matthias Biehler hatte in seinem Plädoyer sechs Jahre und neun Monate Haft gefordert. Die Anklage habe sich komplett bestätigt. Beide waren in der Herbstnacht 2023 Gäste des „Hashtag“. Sie kannten sich nicht. Am frühen Morgen bat sie ihn vor der Diskothek um Feuer. Zum Rauchen gingen die beiden – wie unter vielen Gästen üblich – in den nahen Park. Dort überwältigte der 34-Jährige die junge Frau und vergewaltigte sie auf dem Boden.
„Das alles gegen ihren deutlich erkennbaren Willen.“ Die Frau erlitt großflächige Abschürfungen und leidet bis heute an psychischen Folgen. Der Angeklagte hat gestanden. Aber auch alle anderen Beweismittel stützen den Hergang, etwa DNA-Proben und ärztliche Untersuchungen des Opfers. Zeugen schilderten, wie sie die 22-Jährige mit zerrissener Kleidung und Laub in den Haaren und ganz schmutzig im Park fanden. Dank des Einsatzes ihrer Bekannten konnte der Täter sofort gestellt werden.
Alkoholisiert, aber voll schuldfähig
Der Angeklagte war alkoholisiert (1,5 Promille), ist aber voll schuldfähig. Der Strafrahmen reicht von zwei bis 15 Jahren. Strafmilderungsgründe sah Biehler nicht. „Die Tat bietet dafür keinen Anlass.“ Einziger Pluspunkt war das Geständnis am ersten Prozesstag, das der Frau den Gang vor Gericht ersparte. „Aber das war’s auch schon.“
Vielmehr spreche einiges gegen den Mann. „Die Brutalität ist zu sehen.“ Schwerwiegend ist für den Staatsanwalt auch, wie unvermittelt es zur Tat kam. „Die Geschädigte ist in aller Öffentlichkeit in einem Park vergewaltigt worden.“
Letztes Wort: „Ich bereue das sehr“
Verteidiger Matthias Haberl beantragte sechs Jahre Haft. Das Geständnis sei in diesem Fall sehr wertvoll. Der 34-Jährige ist zudem nicht vorbestraft. Die Verletzungen seien im „unteren Bereich“ anzusiedeln.
Der Angeklagte hatte das letzte Wort. Der 34-Jährige stand dazu auf. Er entschuldigte sich beim Opfer, übersetzt von einer Arabisch-Dolmetscherin. „Es tut mir sehr leid, was ich gemacht habe. Ich bereue das sehr. Ich habe nicht gewusst, dass ich in meinem Leben an so einen Punkt komme, dass ich jemanden so etwas antue.“ Er schäme sich, heute hier zu sitzen.
„Ich bin nicht nach Deutschland gekommen, damit ich jemanden vergewaltige.“ Er sei nach Deutschland gekommen, um dem Krieg zu entfliehen. Er habe große Hoffnungen gehabt. „Ich wollte ein neues Leben hier.“ Alkohol und „schlechte Freunde“ hätten letztlich zur Tat geführt. Mehrfach entschuldigte er sich, in Abwesenheit, bei der 22-Jährigen: „Was sie erlebt hat, das war schlimm. Es tut mir sehr, sehr leid.“
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