Vogelgrippe-Fälle nachgewiesen

Kastl/Trabitz/Schwarzenbach. Entlang der Haidenaab sind Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Was das jetzt für Vogelhalter bedeutet. 

Zwei Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – sind amtlich bestätigt, wie Tirschenreuths Landratsamtsprecher Wolfgang Fenzl erklärt. Bei zwei verendeten Wildvögeln (einem Schwan und Silberreiher) im Gemeindegebiet Kastl in der Nähe des Ortsteils Birkhof an der Haidenaab hat das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut das Geflügelpest-Virus nachgewiesen.

Das Landratsamt Tirschenreuth hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel ordnet auch das Landratsamt Neustadt/WN entlang der Haidenaab von Trabitz bis Schwarzenbach eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel an. Laut Landratsamt Neustadt/WN gilt eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht.

Die Allgemeinverfügungen gelten sowohl für gewerbsmäßige bzw. landwirtschaftliche Geflügelhalter als auch Hobbyzüchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Betriebe sind verpflichtet, weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. 

Kann sich Mensch mit Vogelgrippe anstecken? 

Die Geflügelhalter sind zudem verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

Zwei Vogelgrippe-Fälle wurden im Landkreis Tirschenreuth nachgewiesen. Jetzt gilt eine Allgemeinverfügung. Die orangene Markierung zeigt das Risikogebiet.
Auch der Landkreis Neustadt/WN trifft Schutzvorkehrungen: Markiert ist der Bereich in dem laut Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in der Haidenaab-Aue gilt.

* Diese Felder sind erforderlich.