Was bei Todesfällen zu erledigen ist

Nordoberpfalz. Bei einem Todesfall ist es für die Angehörigen oft schwer, klare Gedanken zu fassen.

Symbolbild: Pixabay

Diese Hinweise können helfen, die notwendigen Schritte zu ergreifen und einen Überblick über das geben, was im Falle des Todes eines Angehörigen praktisch zu bewältigen ist.

Notwendige Vorgänge

  • Bei Todesfällen zu Hause oder an Wochenenden Ärztlichen Sonntagsdienst wegen der Ausstellung des Leichenschauscheines benachrichtigen (Bei Todesfällen in Krankenhäusern wird das übernommen)
  • Nächste Angehörige benachrichtigen
  • Bestattungsinstitut auswählen wegen Überführung
  • Termin für Beisetzung mit Stadtverwaltung, danach mit dem Pfarrer abklären

Beurkundung des Sterbefalls

Am folgenden Werktag erfolgt die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt im Rathaus.

Hierfür bitte mitnehmen:

  • Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Leichenschauschein
  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen bei Nichtverheirateten
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch bei Verheirateten
  • Alle Rentenbescheide des/der Verstorbenen
  • Krankenversicherungskarte

Nach der Beurkundung des Sterbefalles wird von der Stadtverwaltung

  • der Tag der Beisetzung bestätigt, die Lage des Grabes festgelegt
  • vorab der Träger der Rentenversicherung informiert
  • der Termin für die Beantragung von Witwen- oder Witwerrenten festgelegt

Diese Tätigkeiten können auch einem Bestattungsunternehmen übertragen werden!

Wichtige Unterlagen

Egal, ob man ein Bestattungsunternehmen mit den Formalitäten beauftragt oder nicht, folgende Unterlagen des Verstorbenen sind unverzichtbar:

  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Totenschein
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte, Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbegeld-/Unfallversicherung
  • Post-/Bankvollmacht über den Tod hinaus
  • Mitteilung der letzten Rentenanpassung
  • Falls vorhanden Grabkarte und Bestattungsvorsorgevertrag

Folgende Formalitäten sind weiterhin zu erledigen

  • ggf. Abholung von Dokumenten aus Krankenhäusern und Heimen
  • Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  • Besorgung von fehlenden Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunde
  • Benachrichtigung von Verwandten, Bekannten, Arbeitgeber usw.
  • Abmeldung von Abonnements
  • Kündigung von Gas, Strom, Telefon, GEZ, Miet- und Pachtverträgen, Dauer- und
  • Abbuchungsaufträgen, Versicherungen
  • ggf. Haushaltsauflösung veranlassen

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