Weiberfasching in Moosbach: 51-Jähriger betitelt Security als “Nazis”

Weiden/Moosbach. Nächsten Donnerstag, 27. Februar 2025, ist es wieder so weit: In Moosbach steigt der legendäre Weiberfasching. Wo Tausende fröhlich feiern, flippt eine Handvoll aus. Ein spezieller Fall aus dem letzten Jahr wurde diese Woche am Amtsgericht verhandelt.

Foto: OberpfalzECHO/David Trott

“Nascha Pfinsta”, Moosbach 2024. Hier entgleist gegen 5 Uhr morgens ein 51-Jähriger aus dem Altlandkreis Vohenstrauß. Der Auslöser ist banal. Eine Securitymitarbeiterin schickt ihn in die Gaststätte zurück, als er mit einer Bierflasche in der Hand vor die Tür tritt. Glas ist auf den Straßen nicht erlaubt – das ist Teil des Sicherheitskonzepts. In kürzester Zeit entwickelt sich ein heftiger Streit.

Der 51-Jährige will sich von der 39-jährigen Frau nichts sagen lassen. Sie führe sich “auf wie eine KZ-Wärterin”: “Auch die Judenvergaser haben behauptet, nur ihren Job zu machen.” Den Chef der Security schreit er an: “Dein Vater war doch auch bei der SS.” Das Gebrüll lockt Schaulustige an. Als die Polizei geholt wird, versteht der angetrunkene Handwerker das Problem nicht: In einem Wirtshaus im Altlandkreis Vohenstrauß werde noch heute auf “Sieg Heil” angestoßen. Dazu macht der 51-Jährige Liegestütze auf der Straße.

“Keiner nüchtern”

Ein Polizist schildert die Nacht in Moosbach. “Es war viel los.” Mehrere Dienstgruppen waren mit Einsätzen beim traditionellen Weiberfasching beschäftigt. Den krakeelenden 51-Jährigen übernahmen Beamte des Einsatzzuges aus Weiden, die ihn in die Ausnüchterungszelle brachten. Er war “so betrunken wie jeder dort”, schätzt der Chef der Sicherheitsfirma. Außer Polizei und Security sei an diesem Abend in Moosbach “keiner nüchtern”.

2.500 Euro soll der ledige Handwerker (Nettoverdienst monatlich 1.800 Euro) an Geldstrafe zahlen: für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen plus einige deftige Beleidigungen (“A…”, “rothaariges Miststück”, “Broudschouf”). Dagegen hat er Einspruch eingelegt. Vor Richter Dr. Alexander Wedlich beteuert er sinngemäß, den Nazivergleich nicht aus ideologischen Gründen gezogen zu haben. Im Gegenteil: In dem besagten Wirtshaus in seinem Heimatort habe er nicht mit angestoßen, obwohl sogar die Wirtin zur verbotenen Parole das Glas erhoben habe. Das Ganze habe sich vor rund 10 Jahren abgespielt. “Mich hat man damals linke Sau genannt.”

Am Ende bleibt eine Verurteilung wegen Beleidigung (20 Tagessätze à 50 Euro Strafe) übrig. Selbst das ist ihm offensichtlich zu viel. “Ich hab’s ja”, höhnt er. Mehrfach grätscht Richter Wedlich dazwischen, wenn der Angeklagte Zeugen angeht. Im Urteil sieht der Jurist das Problem dann auch eher in der Persönlichkeitsstruktur des 51-Jährigen. “Sie müssen sich in Zukunft echt am Riemen reißen.” Er glaube dem Mann, dass er in dieser Faschingsnacht nicht das Dritte Reich verherrlichen wollte. “Aber das war schon bodenlos.”

Generell warnt der Richter am Amtsgericht vor zunehmender Respektlosigkeit untereinander. “In immer mehr Verhandlungen tritt ein solches Verhalten zu Tage.” So könne ein Zusammenleben der Bürger aber nicht funktionieren. Jeder müsse mal zurückstecken. Eine schlechte Entwicklung.”

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