Winterdienst in Burglengenfeld: Stadt und Stadtwerke rufen zur Mithilfe auf

Burglengenfeld. Die Stadt und die Stadtwerke erinnern an die Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung, um die Sicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten.

Foto: Johann Reif

Besonders für ältere Menschen und Schulkinder kann dies zu gefährlichen Situationen führen. Grundstückseigentümer tragen die Verantwortung dafür, dass die Gehwege vor ihren Grundstücken frei von Schnee und Eis sind. Falls keine Gehwege vorhanden sind, ist ein mindestens ein Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks zu räumen. Für Unfälle aufgrund mangelnder Räum- und Streuarbeiten könnte der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden.

Es gibt wichtige Regeln, die beachtet werden müssen:

  • Der Schnee darf nicht den Verkehr behindern und nicht auf die Fahrbahn geschoben werden.
  • Abflussrinnen und Kanaleinläufe müssen frei bleiben.
  • Tausalz ist nur an Treppen oder Steigungen erlaubt.

Wann muss geräumt werden?

An Werktagen muss bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt sein. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es die Sicherheit erfordert. Die Stadt und der Bauhof leisten bereits einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit. Auf öffentlichen Straßen, Plätzen und wichtigen Verkehrswegen sorgt der Bauhof durch den zuverlässigen Einsatz für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Besondere Aufmerksamkeit gilt Hauptverkehrswege, den Zufahrten zu Krankenhäusern und Feuerwachen sowie Bushaltestellen. Dennoch ist die Mitwirkung der Grundstückseigentümer unerlässlich.

Für weitere Informationen verweist die Stadt auf die „Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter“. Details hierzu sind auf der Website der Stadt Burglengenfeld zu finden.

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