Jetzt Tickets für die kommenden Jahn-Spiele sichern!
Vereinigte Sparkassen – Sprung in die Depotwelt
Vereinigte Sparkassen – Sprung in die Depotwelt

Champagner-Prozess: Landgericht Weiden entlässt Niederländer aus U-Haft

Weiden. Das Landgericht Weiden hat am Freitagnachmittag den Angeklagten im Champagner-Prozess auf freien Fuß gesetzt. Der Niederländer Theo G. wurde mit sofortiger Wirkung aus der U-Haft entlassen.

Weiden. Das Landgericht Weiden hat am Freitagnachmittag den Angeklagten im Champagner-Prozess auf freien Fuß gesetzt. Der Niederländer Theo G. wurde mit sofortiger Wirkung aus der U-Haft entlassen.
Eine Angehörige umarmt Theo G. Am Freitag um 16 Uhr verkündet das Gericht die Aufhebung des Haftbefehls. Links Anwalt Dr. Alexander Stevens. Foto: Christine Ascherl

Champagner-Prozess: Landgericht Weiden entlässt Niederländer aus U-Haft

Um kurz nach 16 Uhr hebt Richter Peter Werner den Haftbefehl auf. Die Gründe: Nach der bisherigen Beweisaufnahme bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Am Wahrheitsgehalt der Aussage des einzigen Belastungszeugen bestehe erheblicher Zweifel. Jacek G. konsumiere Drogen und sei in Drogengeschäfte verwickelt. Der Pole sei mehrfach vorbestraft und war zeitweise selbst dringend tatverdächtig. Er saß deshalb in Weiden in U-Haft, was ein mögliches Tatmotiv gewesen sein könnte, Theo G. zu belasten, so der Vorsitzende Richter der Strafkammer.

Bei der Vernehmung am Freitag hätten sich weitere Widersprüche ergeben. Ohnehin: Im Rahmen der gesamten, umfangreichen Beweisaufnahme hätten sich nicht genügend Beweise ergeben, dass der Angeklagte tatsächlich für die Flasche verantwortlich sei, die in Weiden zum Tod eines Restaurant-Gasts führte. Es sei laut Richter Werner nicht geklärt, ob die Flaschen tatsächlich im Besitz von Theo G. gewesen seien.

Es steht zwar noch ein letzter Zeuge aus: Lagerverwalter Patrick B. am nächsten Donnerstag. Aber dessen Aussage will man nicht abwarten: Der Haftbefehl wird sofort aufgehoben. Richter Werner: „Ich bitte die Polizeibeamten, die Fußfesseln zu lösen.“ Während die Schlösser an den Ketten aufgesperrt werden, fließen im Publikum Tränen. Mehrere Angehörige aus den Niederlanden waren zum Prozesstag am Freitag nach Weiden angereist.

Theo G.: „Morgen gibt es Schnitzel“

Scherzhafter Kommentar des Angeklagten Theo G. unmittelbar vor seiner Freilassung: „Das geht nicht. Morgen gibt es Schnitzel in der JVA.“ Außerdem wolle er doch noch die nächste Folge von „Germanys Next Topmodel“ sehen. Spaß beiseite: Die Erleichterung war nach eineinhalb Jahren Untersuchungshaft deutlich spürbar, als die Fußfesseln fielen.

Die Entlassung hatte sich an den letzten Prozesstagen abgezeichnet. Der Hauptbelastungszeuge, Jacek G. aus Polen, war zunächst im Januar überhaupt nicht zur Vernehmung erschienen. Am Freitag wurde er per Videoschalte in einem polnischen Amtsgericht vernommen. Jacek G. hatte gegenüber den Ermittlern des Zolls Theo G. als Besitzer der Flaschen genannt.

Von belastender Aussage bleibt nicht viel übrig

Die mit flüssigem MDMA gefüllten Flaschen waren in einem Lager in Arnheim deponiert. Sie wurden gestohlen und – im irrtümlichen Glauben, es sei Champagner – im Internet verhökert. Bei einer früheren Vernehmung hatte Jacek G. den 45-jährigen Theo G. ganz klar als Besitzer benannt: Nach dem Diebstahl habe Theo G. die Flaschen gesucht, dabei sogar Türen aufgebrochen.

Grammer Solar
Grammer Solar

Am Freitag blieb davon nichts übrig. Vage beschrieb der Pole ein Gespräch, bei dem ihm der 45-Jährige vom Diebstahl berichtet habe. Auch sonst verstrickte er sich in Widersprüchen.

Damit stehen noch zwei Verhandlungstage aus. Am 6. März soll plädiert werden. Auch das Urteil wird erwartet. Nach der „Ansage“ von Richter Werner vom Freitag ist mit einem Freispruch zu rechnen.

Nebenklage enttäuscht

Mit versteinerter Miene verfolgt Nebenklagevertreterin Nicole Bock, begleitet von Anwalt Oliver Mattes, die Entlassung aus der Haft. Weitere Nebenklägerin ist die Witwe des verstorbenen Harald Z., die an der Verhandlung nicht selbst teilnahm, sondern sich von Anwalt Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn vertreten lässt.

Die Geschädigten der lebensbedrohlichen Champagner-Vergiftung werden teils lebenslang an den Folgen leiden. Das reicht von neurologischen Schäden, die zur Berufsunfähigkeit führen, bis hin zu psychischen Folgen. Alle Opfer – auch die einer ähnlichen Vergiftung in den Niederlanden – berichteten im Zeugenstand von extremer Todesangst, nachdem sie von dem flüssigen MDMA gekostet hatten. Der erwartete Ausgang des Prozesses lässt sie ohne Schuldigen zurück.

Die Fußfesseln hat der Vorführbeamte rechts schon in der Hand. Theo G. auf dem Weg zu seinen Angehörigen. In der Bildmitte die Übersetzerin, die sämtliche Prozesstage simultan gedolmetscht hatte. Von links: Staatsanwalt Christoph-Alexander May und Verteidiger Dr. Alexander Stevens. Ganz recht im Bild: Vorsitzender Richter Peter Werner mit Kollegin Vera Höcht. Foto: Christine Ascherl
Ein Bild, das viel sagt. Während sich der Angeklagte und seine Angehörigen über die Aufhebung des Haftbefehls freuen, ist für die Opfer – links im Bild Nebenklagevertreterin Nicole Bock – die Champagner-Vergiftung noch längst nicht ausgestanden. Foto: Christine Ascherl

Niederländische Presse:  Hätte das Leid in Weiden verhindert werden können?

Niederländische Presse: Hätte das Leid in Weiden verhindert werden können?

Weiden/Amsterdam. In den Niederlanden sind Vorwürfe gegen die eigene Polizei und das Unternehmen Moet laut geworden. Hintergrund: Sechs Wochen vor dem Champagner-Vorfall in Weiden war es bei Amsterdam zu ähnlichen Vergiftungen gekommen - ohne Konsequenzen.