[Update] Urteil nach Messerstich bei Kolping-Freizeit: Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes
[Update] Urteil nach Messerstich bei Kolping-Freizeit: Zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes
[Update 16.20 Uhr] Vorsitzender Richter Markus Fillinger verkündet das Urteil. Es lautet auf versuchten Mord in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung. Die 1. große Strafkammer am Landgericht verhängt zehn Jahre Haft.
Die Urteilsbegründung: Laut Richter Fillinger frage man sich bei jedem Tötungsdelikt: Wieso? Angeblicher Auslöser der Bluttat in Altendorf bei Pressath war unter anderem, dass er zu wenig nichtalkoholische Getränke für die Jugendfreizeit gekauft hatte. Der Vorwurf der Freundin lautete: „Warum hast du denn kein Spezi gekauft?“ Richter Fillinger glaubt nicht an diesen Auslöser. „Man muss davon ausgehen, dass Herr S. mit einem ganz anderen Rucksack nach Altendorf gefahren ist. Dass da schon etwas ganz anderes schlummerte.“
Der Angeklagte habe auch während der fünf Prozesstage Rätsel aufgegeben. „Während großer Teile der Sitzung sitzt er da, reingefläzt wie im Cinemaxx beim Film.“ Er könne den Nebenklagevertreter verstehen, dass die Entschuldigungen für die Opfer schal klangen. „Irgendwie hat man das Gefühl, die Geschichte kommt nicht an Sie ran.“
Letztlich bleibe die Frage: „Was treibt Sie zu dieser Tat?“ In den Vernehmungen bei der Kripo habe der Angeklagte nur selten Verantwortung übernommen. An allen heiklen Stellen macht er Erinnerungslücken geltend. Viel mehr Raum nehme ein, welche Kränkungen der Angeklagte selbst empfunden habe. „Großer Zorn, große Enttäuschung – so geht das die ganze Zeit.“
Im Angeklagten habe sich eine Wut, ein Ärger und eine Selbstbezogenheit aufgebaut – mit einem Vernichtungswillen gegenüber der Freundin. Es gebe dafür keinen wirklichen Grund. Ein WhatsApp-Chat belegt, wie die Freundin ihn zu beruhigen versuchte („Schnucki, red mit mir“). Der Angeklagte habe sich absichtlich in eine Eskalationsspirale getrieben.
„Was verletzt Sie wirklich so in Ihren Gefühlen?“, fragt Richter Fillinger. „Verheimlichen Sie uns etwas?“ Vielleicht liege der psychiatrische Sachverständige richtig, der eine narzisistischen Kränkung ins Spiel brachte.
Am Ende geht der Richter noch einen Schritt weiter: Es hätte sogar lebenslänglich gedroht (Mordversuch kann wie Mord geahndet werden). „Ohne den Täter-Opfer-Ausgleich wäre an lebenslang kein Weg vorbeigegangen“, so Fillinger. Gerettet habe den Angeklagten am Ende die Großzügigkeit des Geschädigten. Das Opfer des Messerstichs hatte im Vorfeld 25.000 Euro akzeptiert.
[Update 16 Uhr] In seinem letzten Wort sagt der Angeklagte: „Mir ist bewusst, dass das alles sehr schwer wiegt.“ Er schäme sich für das Leid, das er über andere Menschen gebracht habe. Er wolle die Verantwortung dafür übernehmen. „Ich habe Fehler gemacht, schwerwiegende Fehler. Und ich stehe dazu.“ Die Zeit in der U-Haft habe ihm gezeigt, dass er sein Leben ändern müsse. „Ich wünsche mir, dass ich nach der Strafe, die Sie für richtig halten, noch eine Chance bekomme, zu zeigen, dass ich es besser machen kann.“ Er wolle als „besserer Mensch“ aus dieser Sache herausgehen.
[Update 15.30 Uhr] Verteidiger Rouven Colbatz plädiert auf drei Jahre Haft. Er wolle nichts verharmlosen: „Ein junger Mann hat hier beinahe sein Leben verloren. Das ist eine unverrückbare Tatsache.“ Was den Angriff auf die Freundin anbelangt, fordert der Verteidiger einen Freispruch. Niemand habe einen Stich gesehen. Den Messerstich ins Herz des Freundes will Colbatz als Körperverletzung mit 3 Jahren Haft geahndet wissen. Der 17-Jährige habe in dem Moment auf den Angeklagten „eingeteufelt“, von Arglosigkeit könne keine Rede sein.
Nach Auffassung der Verteidigung war die Tat die Folge einer „fatalen Eskalation“. Colbatz zitiert einen Zeugen, der die Beziehung des Paares als toxisch beschrieben hatte: „Sie hatte die Hosen an, sie hat ihn klein gehalten.“ Bereits am Abend vor der Tat sei es zu Spannungen gekommen. Die Freundin habe dem Angeklagten vorgeworfen, zu wenig nichtalkoholische Getränke gekauft zu haben. Daraus entwickelte sich ein Streit, der nach Ansicht der Verteidigung den Beginn der Eskalation markierte.
Am folgenden Tag habe sich der Angeklagte zunehmend von der Gruppe ausgeschlossen gefühlt. Während seine Freundin mit den anderen zum Zoigl fuhr, blieb er zurück. Als sie später private Chats in der Runde zeigte, habe er nur noch den Wunsch gehabt, die Situation zu verlassen. Der Fluchtversuch des Angeklagten sei daran gescheitert, dass die Fahrzeuge der Freunde sein Auto zugeparkt hätten.
„Dann kam es zu dieser fatalen halben Stunde“, sagt Colbatz. Das spätere Opfer (17) stellte ihn zur Rede, „teufelte auf ihn ein“. O-Ton: „Ich hätte dich gestern schon verräumen sollen.“ Mehrere Zeugen sagen, dass der 17-Jährige (1,99 Meter groß) einen Schritt auf den deutlich kleineren Angeklagten zutrat, der zustach. Er habe dabei gewirkt, als sei „der Leibhaftige“ in ihn eingefahren.
Für ihn stehe fest, dass „es sicherlich kein geplantes Tötungsdelikt“ war. Anwalt Colbatz spricht die Strafkammer, besetzt mit drei Berufs- und zwei Schöffenrichtern, direkt an: „Hier geht es nicht um ein paar Tagessätze. Hier geht es drum, dass Sie entscheiden müssen, ob er ein Mörder ist.“ Colbatz zeigt auf seinen Mandanten: inzwischen 22 Jahre alt, 1,60 Meter groß, sichtlich blass, ein „Kerl, der vorher fest im Leben stand“. Eine Reihe hinter ihm sitzen seine Eltern, die jeden Verhandlungstag aus Niederbayern gekommen waren. Ohnehin ist der Schwurgerichtssaal auch am Tag der Urteilsverkündung wieder gut voll, auch die Ex-Freundin sitzt im Zuhörerraum.
Colbatz geht am Ende seines Plädoyers noch einen Schritt weiter: Er erinnert an den Fußtritt ins Gesicht des Angeklagten, als dieser gefesselt am Boden kniete. Ein Teilnehmer der Jugendfreizeit hatte ihm mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Dieses Verfahren ist nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Peter Frischholz eingestellt worden. „Das kann man keinem Menschen verkaufen, weder einem Juristen, noch einem Laien.“
[Update 15.05 Uhr] Nebenklagevertreter Peter Kemper berichtet von den Folgen für die beiden Opfer. Die junge Frau leide psychisch, gerade die Hauptverhandlung sei wieder eine enorme Belastung gewesen. Die Entschuldigung und echte Reue nehme sie dem Ex-Freund nicht ab. Er schließt sich dem Staatsanwalt an: zwölf Jahre für versuchten Mord.
[Update 14.55 Uhr] Versuchter Totschlag oder versuchter Mord? Das ist die zentrale Frage. Oberstaatsanwalt Peter Frischholz plädiert auf zweifachen versuchten Mord. Er fordert zwölf Jahre Haft. Erst habe der Angeklagte (damals 21) dem Kumpel (17) das Messer bis zum Anschlag in die Brust gestochen. Motiv: Heimtücke.
Im Angriff auf die Freundin sieht der Staatsanwalt ebenfalls einen versuchten Mord, auch wenn sie nur leicht verletzt wurde. Sie hatte sich aus der Jacke winden und dem Stich entgehen können. Mordmerkmal: niedrige Beweggründe. Von einem Rücktritt von der Tat geht der Staatsanwalt nicht aus, im Gegenteil: Den ganzen Tag über hätten Freunde versucht, die Lage zu entschärfen.
Der Staatsanwalt sah keine Möglichkeit für Strafmilderung. Zum einen hatte der psychiatrische Gutachter am Vormittag sein Gutachten geändert: Dr. Johannes Schwerdtner ging nur noch einem mittleren Rausch, nicht mehr von einem starken Rausch aus. Die Tat sei auch nicht im Affekt passiert. Es gab einen stundenlangen Vorlauf.
Auch das Versuchsstadium zieht aus Sicht des Staatsanwalts nicht. “Wir waren hier ganz kurz vor dem Tod. Es war nur Glück.” Die bezahlten 25.000 Euro an den 17-Jährigen bezeichnet er als „lächerlich“. Spätfolgen seien nicht absehbar. Also sehe er auch in diesem Täter-Opfer-Ausgleich keinen Grund für eine Verschiebung des Strafrahmens.
[Update, 13 Uhr] Für 13 Uhr sind die Plädoyers anberaumt. Es beginnt Oberstaatsanwalt Peter Frischholz, dann folgen Nebenklagevertreter Peter Kemper und Verteidiger Rouven Colbatz, ehe der Angeklagte das letzte Wort hat. Für ihn wurde es am Vormittag eher noch enger: Der psychiatrische Sachverständige ging nicht mehr von einer verminderten Steuerungsfähigkeit bedingt durch Alkohol aus – anders noch als in seinem schriftlichen Gutachten.
Zwar hatte der Täter etwa zwei Promille, aber Dr. Johannes Schwerdtner hat nach den Zeugenaussagen umgedacht. Demnach weise immer weniger auf eine Affekttat hin: Schon am Vorabend äußerte der damals 21‑Jährige Gewaltfantasien. Auch den ganzen Nachmittag vor der Tat bedrohte er seine damalige Freundin, zeigte ihr die Halsabschneider-Geste und machte mit seinem Einhandmesser Stichbewegungen. „Das hat sich über Stunden aufgebaut“, sagt der Psychiater.
Der letzte Prozesstag: Polizisten und Notärzte im Zeugenstand:
Die 1. große Strafkammer hört am Montag und Dienstag die letzten Zeugen. Die Polizeistreife, die als erste vor Ort war, traf vor dem Jugendgästehaus auf die Gruppe aufgeregter junger Leute. Der Tatverdächtige war zu diesem Zeitpunkt schon von anderen Teilnehmern zu Boden gebracht worden. Der damals 21-Jährige kniete auf dem Boden. Die Polizisten legten ihm Handfesseln an.
Täter wurde bewusstlos getreten
In dieser Situation kam es zu einer weiteren Tätlichkeit: Ein junger Mann aus der Gruppe trat dem Täter mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf. „Er wurde bewusstlos getreten“, berichtet der Polizist, der von diesem Angriff völlig überrumpelt wurde. Nach 10, 20 Sekunden sei der Angeklagte wieder zu sich gekommen. Er blutete stark aus Mund und Nase.
Eine weitere Streife brachte eine Blutprobe des Opfers in das Klinikum Weiden, damit bei Eintreffen schon Bluttransfusionen bereitstanden. Währenddessen lief vor Ort in Altendorf die Reanimation an.
Notarzt schildert dramatische Reanimation
Der Notarzt schildert die Situation, als er um 22.38 Uhr eintraf (der Notruf ging um 22.24 Uhr ein). Der Verletzte lag auf dem Boden, konnte nur noch seinen Vornamen sagen. „Er war in einem massiven Schock.“ Dann stand das Herz still. Die Reanimation hatte zunächst keinen Erfolg, woraufhin eine Thorax-Drainage gemacht wurde. Etwa ein Liter Blut wurde entfernt, ehe das Herz des Patienten wieder in einen Eigenrhythmus fiel. Im Rettungswagen kam es noch einmal zu einem Herzstillstand, der aber mit Adrenalin behoben werden konnte. Dann wurde der Patient nach Weiden gebracht.
Ohne ärztliches Eingreifen wäre der Patient gestorben. „Alles hat gut funktioniert. Ich hatte ein hervorragendes Team dabei“, sagt der Notarzt. Es habe ihn gefreut, dass er vor kurzem erfahren habe, dass der Verletzte keine neurologischen Defizite erlitten habe. „Das ist in einem solchen Verlauf nicht die Regel.“ Wenn es bei Reanimation nicht gelinge, einen Minimal-Kreislauf aufrechtzuerhalten, sei mit Hirnschäden zu rechnen.
Nachts um 2 Uhr nach Regensburg geflogen
Ein Arzt des Klinikums Weiden übernahm den Verletzten im Schockraum der Notaufnahme. Der Mediziner entschied nach einer Computertomographie die lebensrettende Verlegung in eine Spezialklinik. Der Verletzte bekam in Weiden noch zwei Bluttransfusionen und wurde gegen 2 Uhr per Hubschrauber an die Herz-Thorax-Chirurgie nach Regensburg verlegt.

Vom Lagerfeuer in den Schwurgerichtssaal: 21-Jähriger ruiniert im Rausch sein Leben
Weiden/Pressath. Alkohol und gekränkter Stolz: Ein Kfz-Mechatroniker (21) aus Niederbayern bringt bei einer Jugendfreizeit bei Pressath beinahe einen Kumpel um. Aktuell steht der 21-Jährige vor dem Landgericht Weiden. Sein Vater sagt im Zeugenstand: "Das ist alles extrem belastend."




