Cannabispflanzen in einer Wohnung in Teublitz – und drei kleine Kinder
Teublitz. Ein 26-Jähriger aus Teublitz erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da er Cannabispflanzen in seiner Wohnung ungesichert züchtete und kleine Kinder darauf Zugriff hatten.
Die Polizeiinspektion Burglengenfeld meldet einen Verstoß gegen das neue Cannabisgesetz. Demnach erwartet einen 26-jährigen Mann aus Teublitz eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem neuen Konsumcannabisgesetz. Die Polizei war eigentlich in anderer Angelegenheit für eine Sachbearbeitung bei ihm im Haus. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann in seiner Wohnung mehrere Cannabispflanzen züchtete.
„Jedoch tat er dies, ohne sie gegen den Zugriff von Dritten zu sichern“, so die Polizei. Erschwerend sei hinzugekommen, dass sich in der Wohnung drei kleine Kinder befanden, die somit ebenfalls die Möglichkeit hatten, an die Pflanzen zu gelangen.
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3 Kommentare
Komplett albern. Rohes, frisches Cannabis ist vollkommen ungefährlich, und auch in getrockneter Form entfaltet es beim Essen keine psychoaktive Wirkung. Den Kindern hätte also keinerlei Gefahr gedroht, selbst wenn sie auf die Idee gekommen wären, etwas von den Pflanzen zu essen. Inwiefern war also die Allgemeinheit hier gefährdet? Mit welcher Berechtigung droht dem Familienvater nun ein (übrigens ausgesprochen saftiges) Bußgeld? Hätte er mal besser eine Schnapsflasche herumstehen lassen …
Hanf muss man anzünden/erhitzen, damit das THC aktiviert wird. Somit hätten die einfach Mal einen leckeren Salat gehabt…… Ansonsten werden die Kinder wahrscheinlich auch sonst keine „Zimmerpflanzen“ anknabbern?! Panikmache um nix
Sofort standrechtlich erschießen, diesen pösen DROGENDEALER!!!1elf11!!!11 Oder sich, bevor man sich wieder lächerlich macht und diesen staatlichen Irrsinn, den wir seit 60 Jahren um eine harmlose Naturpflanze machen mit Gefängnisstrafen und Überwachungs- und Gängelungsbefugnissen für die Polizei wie bei Kinderpornografie und Terrorismus, mal informieren. Die 3 Kinder könnten sich die gesamten Pflanzen oral einführen und hätten 0,0 Rauschwirkung, da THC sich erst beim erhitzen freisetzt. Aber so kann man wieder irgendeinen Mist konstruieren und Menschen für die „falsche“ Rauschwahl diskreditieren. Wenn Vodkaflaschen und Bierkästen in Zugriff zu kleinen Kindern stehen, kommt doch auch kein SEK? Nur wenn die das wirklich trinken, können Sie potentiell sterben und sich gesundheitlich schwerstens schädigen. Beim Cannabis nicht. Komisch, wieso die gesetzliche Regelung da so dimetral aussieht.