Erpressungsversuch per E-Mail in Schwandorf scheitert

Schwandorf. Ein 57-jähriger erhielt eine Erpresser-Mail: 888 US-Dollar per QR-Code, sonst würden angebliche intime Videos veröffentlicht. Der Mann zahlte nicht und zeigte den unbekannten Täter wegen versuchter Erpressung an.

Digitale Erpressung. Symbolfoto: Christine Ascherl

Ein 57-jähriger Schwandorfer erhielt am Montagvormittag eine erpresserische E-Mail. Daraufhin forderte ein unbekannter Täter 888 USD, zahlbar per QR-Code. Andernfalls kündigte der Absender an, intime Videos zu veröffentlichen, die er nach eigener Darstellung von dem Mann aufgenommen habe, als dieser auf pornografischen Internetseiten unterwegs gewesen sei.

Der unbekannte Absender setzte dafür auf einen QR-Code als Zahlungsweg und legte die Summe auf 888 US-Dollar fest. Tatsächlich existierten die angeblich erstellten Videos nicht. Der 57-Jährige erkannte den Betrugsversuch und zahlte nicht. Stattdessen erstattete er Anzeige wegen versuchter Erpressung.

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1 Kommentare

Nachfrage - 18.11.2025

Zitat: “intime Videos zu veröffentlichen, die er nach eigener Darstellung von dem Mann aufgenommen habe, als dieser auf pornografischen Internetseiten unterwegs gewesen sei.” Ist das ein Fehler in der Formulierung oder in der Darstellung des Sachverhaltes?! Denn pornografische Internetseiten sich anzusehen, ist zunächst nicht strafbar und auch nicht ordnungswidrig und auch nicht anrüchig. Gehört altersklassenübergreifend schon lange zum Alltag in Deutschland. Die Aufnahme von Videos einer Person, die gerade dabei ist, eine Internetseite sich anzusehen, sollen dann angeblich wo und wie entstanden sein? Etwa in der Wohnung der Person in Schwandorf über installierte Kameras oder über einen manipulierten Rauchwarnmelder oder etwa im öffentlichen Cafe? Dann müsste die Kamera aber hochauflösende Bilder zeigen, was auf dem Bildschirm zu sehen ist. Schlussendlich ist das alles praxisbezogen nicht glaubhaft.