Nicht immer einfach – ein interessanter Einblick in das Erbrecht
Weiden. Wie groß das Interesse am Thema Erben und Vererben ist, zeigte der voll besetzte Gemeindesaal von St. Markus.

Der 3. Vorsitzende der EAW-Siedler, Alexander Kießlich, hatte vor einiger Zeit die Idee dazu und konnte für den Vortrag Notar Dr. Thomas Schiffner gewinnen. Die EAW-Siedlergemeinschaft Hammerweg e. V. um Vorsitzenden Paul Grötsch lud zu diesem Vortrag ein, damit sich die Mitglieder über das Thema Erben und Vererben informieren konnten.
Mit einem handgeschriebenen Testament kann auch Ärger drohen
Dr. Schiffner erläuterte in kurzweiliger und interessanter Art manche Haken und Öse beim Erben und Vererben. Die vom Gesetz vorgesehen Erbquote sei vielleicht nicht für jeden Erblasser passend. Um davon abzuweichen, kann grundsätzlich jede Person ein eigenes handschriftliches Testament verfassen. Dies könne er zu Hause oder beim Nachlassgericht hinterlegen. Problematisch ist aber, wenn sich der Erblasser nicht richtig ausdrückt und das Testament unklar formuliert ist. Da kann Ärger drohen.
Beratung zu Lebzeiten ist die beste Lösung
Etwas komplizierter gestaltet es sich bei Patchworkfamilien, da die gesetzliche Erbquote auch davon abhängt, wer Abkömmling oder Verwandter des Erblassers ist. So sollte bereits zu Lebzeiten der Nachlass durch eine Verfügung von “Todes wegen” geregelt werden, rät Dr. Schiffner. Auch in jüngeren Jahren kann das bei Immobilienbesitz und jungen Familien sinnvoll sein. Zweckmäßig sei, sich schon zu Lebzeiten bei einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.
Interessant war auch die Aussage von Dr. Schiffner, dass ein notarielles Testament einen Erbschein ersetzen kann. Die vielen Fragen der Zuhörer im Anschluss an den Vortrag zeigten von dem großen Interesse an dieser Thematik.
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