Störnstein: Großzügiger Bebauungsplan mit ein paar klaren Regeln

Störnstein. Wer einmal im „Badgarten“ baut, dürfte sich nicht im Übermaß gegängelt fühlen. Der Gemeinderat verständigt sich auf einen großzügigen ersten Entwurf eines Bebauungsplans. Ein paar Dinge, die teilweise sehr beliebt sind, sind aber untersagt.

Mit diesem Entwurf des neuen Baugebietes „Im Badgarten“ geht die Gemeinde in die erste öffentliche Auslegung. Häuser und Garagen sind nur beispielhaft eingezeichnet. Plan: AIB Schultes GmbH, Grafenwöhr

Der Entwurf des Bebauungsplans, mit dem die Gemeinde in die erste öffentliche Auslegung geht, sieht drei Teile vor: 20 Parzellen mit durchschnittlich 700 Quadratmetern für das übliche Einfamilienhaus, vier kleine Parzellen zu 350 Quadratmetern für sogenannte Tiny Houses und eine über 1.200 Quadratmeter große Parzelle für ein Mehrfamilienwohnhaus.

Die Baugrenzen innerhalb der Grundstücke sind so großzügig angelegt wie der gesamte Plan, die Firstrichtung der Gebäude auf den Grundstücken ist nicht vorgeschrieben, wie Michael Wagner vom Grafenwöhrer Architektur- und Ingenieurbüro Schultes den Gemeinderäten erläutert. Selbstverständlich seien aber die Abstandsregelungen der Bayerischen Bauordnung einzuhalten.

Keine gemauerten Sockel unter Gartenzäunen

Die Gemeinde beabsichtigt, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu realisieren. Sollte das gelingen, wären voraussichtlich keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans werden im Detail diskutiert. In der überwiegenden Zahl der Punkte sind sich die Gemeinderäte einig.

Auch in den Dingen, die man in dem neuen Baugebiet nicht haben will. Das sind zum Beispiel gemauerte Sockel unter Zäunen. Ein Zaun im „Badgarten“ muss vielmehr Kleintiere durchlassen und darf nicht höher als 1,40 Meter sein. Stützmauern sind allenfalls bei Garagen gestattet und auch nur in einer Höhe von maximal 1,50 Meter.

Hanggrundstücke können nicht eingeebnet werden

Flachdächer müssen extensiv begrünt werden. Sollte eine Photovoltaik-Anlage auf ein Flachdach gebaut werden, ist dieser Teil von der Begrünung ausgenommen. Die inzwischen berüchtigten Schottergärten sollen nicht zulässig sein. Überhaupt sollen die Grundstücke so wenig wie möglich versiegelt werden. Auffüllungen und Abgrabungen gestattet der Bebauungsplan-Entwurf nur bis zu einer Höhe von 1,50 Meter.

Damit soll verhindert werden, dass aus einem Hanggrundstück mit Hilfe umfangreicher Grabarbeiten eine flache Baufläche entsteht. Wer im „Badgarten“ ein Hanggrundstück kaufe, müsse sich bewusst sein, dass er dieses nicht für einen Bungalow einebnen könne, sagt Bürgermeister Markus Ludwig. Für ein Einfamilienhaus sieht der Entwurf drei Auto-Stellplätze vor. Das ist dem SPD-Sprecher Konrad Schell zuviel. Dafür seien die Grünflächen zu schade, sagt er und plädiert, dem Auto „nicht alles unterzuordnen“.

Sorge um die angrenzenden Bauernhöfe

Beim Thema Immissionen enthält der Entwurf den Hinweis auf möglichen Lärm, Staub oder Geruch in zumutbarem Ausmaß von den landwirtschaftlichen Nutzflächen auf zwei Seiten des Baugebietes. Der FW-Sprecher Hubert Meiler will unbedingt nicht nur Nutzflächen, sondern explizit auch die Bauernhöfe erwähnt haben. Der Vollerwerbslandwirt Meiler grenzt selbst mit seinem Betrieb an das Baugebiet und sorgt sich um dessen Zukunft.

In die Diskussion gerät erneut die Option des Entwurfs, auf dem großen Grundstück am linken Rand des Baugebietes ein Mehrfamilienhaus zuzulassen. Der Gemeinderat verständigt sich auf maximal drei Geschosse für ein solches Haus. Karlheinz Schreiner (FW) bekräftigt seine Auffassung, dass ein Haus dieser Größe am Ortseingang unpassend sei.

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