[Sonntagsfrage] Verbot der Anbindehaltung in Kuhställen – richtig oder falsch?

Nordoberpfalz. Änderung des Tierschutzgesetzes: In fünf Jahren soll Anbindehaltung in Kuhställen verboten sein. Hältst du diese Entscheidung für richtig oder falsch?

Vor allem in Bayern ist die Anbindehaltung bei kleineren Landwirten noch gang und gäbe. Doch diese soll mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes in fünf Jahren verboten sein. Für viele Betriebe ist das ein riesiges Problem, da die Umstellung auf einen Laufstall mit enormen Kosten verbunden ist. Betroffene Kleinbauern verzweifeln und wissen nicht mehr weiter. Der Bayerische Bauernverband fordert eine längere Frist, den Erhalt der Klassischen Kombinationshaltung sowie eine Beratung und Förderung der Betriebe.

Ist Anbindehaltung Tierquälerei?

Anbindehaltung: Das bedeutet, die Kühe sind mit einer Kette am Hals angebunden, sodass sie sich gerade noch hinlegen und aufstehen können. Laut peta.de kann dies zu psychischen und körperlichen Schäden führen, zum Beispiel entzündete Gelenke, Lahmheit, Quetschungen am Hals und vieles mehr. Wie ariwa.org schreibt, liegen die Tiere oftmals auch in ihren eigenen Exkrementen, was zu Entzündungen und schmerzhaften Reizungen führen kann. Die Tierschutzorganisation PETA positioniert sich klar gegen die Anbindehaltung, da sie gegen die Grundbedürfnisse der Rinder verstoße.

Was ist deine Meinung dazu?

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